Parkpickerl ab Juni für Ukrainer notwendig

(C) Schedl Ludwig: Ab 1. Juni ist auch für PKWs aus der Ukraine ein Parkschein oder Parkpickerl notwendig.
(C) Schedl Ludwig: Ab 1. Juni ist auch für PKWs aus der Ukraine ein Parkschein oder Parkpickerl notwendig.

Die Stadt Wien hat ein breites Unterstützungsangebot für die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer aufgebaut. Dazu zählt unter anderem das kostenlose Parken in Wien, für all jene die vor dem Krieg mit dem Auto entkommen sind. Diese Sonderregelung läuft mit Ende Mai aus.

Parkpickerl ab 1. Juni

Ab 1. Juni benötigen auch alle PKWs mit ukrainischen Kennzeichen in Wien ein Parkpickerl. Damit endet das kostenlose Parken für Ukrainer in Wien. Schon ab 9. Mai können alle vor dem Krieg Geflüchteten mit Hauptwohnsitz in Wien auf den jeweiligen Magistratischen Bezirksämtern einen entsprechenden Antrag stellen, entweder online oder persönlich am MBA (mit Termin).

Info auf Windschutzscheibe

Die Fahrzeughalter mit ukrainischen Kennzeichen werden ab nächster Woche mittels Information auf der Windschutzscheibe über die neuen Regelungen informiert. Laut Erlass des zuständigen Bundesministeriums vom 21. April 2022 können Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gem. §79 KFG ein Jahr lang ohne Ummeldung in Österreich verwendet werden.

Nähere Infos unter: https://start.wien.gv.at/ukraine/de