Das Vorhaben „Attraktivierung Verbindungsbahn“ darf unter Auflagen gebaut werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nach einem umfassenden Nachprüfungsverfahren entschieden. Wie sieht man diese Entscheidung im 13. Bezirk? Das WIENER BEZIRKSBLATT hat nachgefragt!