Aktuelle Gastro-Regeln für Wien

(C) Schedl Ludwig: Die Aktuellen Gastro-Regeln für Wien sehen unter anderem eine Sperrstunde ab 23 Uhr vor.

Update 22. Dezember 2021: Die Sperrstunde für die Gastronomie ist ab 27. Dezember auf 22:00 Uhr gesetzt, die Ausnahme für Silvester fällt. Mehr dazu hier.

Der harte, bundesweite Lockdown ist seit 12. Dezember beendet. Wien setzte hier den „Wiener Weg der Sicherheit“ fort und fährt das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben schrittweise hoch. Im ersten Schritt öffneten unter anderem die persönlichen Dienstleister und der stationäre Handel. Nun können die krisengebeutelten Wiener Gastronomen etwas aufatmen – mit 20. Dezember dürfen sie unter auflagen öffnen. Wir haben die aktuellen Gastro-Regeln für Wien (Stand 21. Dezember) zusammengefasst.

Aktuelle Gastro-Regeln

Maskenpflicht und Sitzplätze

In der Gastro herrscht generelle FFP2-Maskenpflicht. Lediglich bei Tisch dürfen Gäste die Masken abnehmen. Zusätzlich ist ein Konsum im Stehen beziehungsweise an der Bar verboten. Gäste muss ein Sitzplatz zugewiesen werden.

Ausgenommen vom Sitzplatzgebot sind Würstelstände, Imbissbuden und die Gastro am Christkindlmarkt – hier darf im Stehen gegessen und getrunken werden.

Sperrstunde und Nachtgastro

Die aktuellen Gastro-Regeln sehen eine Sperrstunde ab 23:00 Uhr vor. Lokale dürfen wieder ab 05:00 Uhr ihren Betrieb aufnehmen. Die Nachtgastronomie bleibt weiterhin geschlossen.

Die Sperrstunde soll allerdings am 31. Jänner nicht gelten.

2G-Regel

Lange wurde spekuliert: Kommt in Wien für die Gastronomie die 2G-Plus-Regel? Damit wäre ein Zutritt für Gäste nur mit vorhandenem 2G-Nachweis und negativen PCR-Testergebnis (nicht älter als 48h) möglich. Die aktuellen Gastro-Regeln (Stand 21. Dezember) sehen allerdings für die Gastronomie die bereits bekannte 2G-Regel vor.

Genesene

Die 2G-Regel gilt für genesene und geimpfte Personen. Genesene, erfüllen maximal 180 Tage ab Zeitpunkt der Genesung, die Voraussetzungen zur Erfüllung der 2G-Regel. Dies gilt aber nur mit Absonderungsbescheid bzw. einem Attest. Bereits genesene Personen, die eine Impfung erhalten haben, erfüllen die 2G-Regel 270 Tage nach der Impfung.

Geimpfte

Geimpfte Personen erhalten nach der 2. Teilimpfung einen Impfnachweis, der für 270 Tage gültig ist. Die Auffrischungsimpfung verlängert die Gültigkeit um nochmals 270 Tage. Auf der Website des Grünen Pass können mittels Rechner die Gültigkeit der Zertifikate berechnet werden.

Kinder

Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gelten PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Der vollständig geklebte “Ninja-Pass“ gilt auch über das Wochenende. Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren gilt die 2,5G-Regel, PCR-Tests gelten 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-Schultest gilt einzeln für sich.

Hinweis: Diese Regeln gelten laut 21. Dezember. Aktuelle Maßnahmen für Wien hier.