Die COVID-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen werden nochmals entschärft. Gilt bereits seit dieser Woche keine Maskenpflicht mehr am Sitzplatz für alle Schülerinnen und Schülern, soll diese nun ab 5. März auch für das Lehrpersonal im Unterricht fallen. Neben dem verpflichtenden Präsenzunterricht sollen noch weitere Lockerungen an Schulen kommen.
Maskenpflicht für Lehrer
Seit Montag, 21. Februar gilt die Maskenpflicht für Schüler aller Schulstufen nicht mehr am Sitzplatz. Die Maske muss aber weiterhin getragen werden, sobald man sich im Gebäude bewegt. Nun soll ab 5. März die Maskenregelung für geimpfte und genesene Lehrer gelockert werden. Diese dürfen ab dann im Unterricht die Maske abnehmen.
Präsenz verpflichtend
Ab kommenden Montag (28. Februar) soll wieder der Präsenzunterricht für alle Schüllerinnen und Schüler verpflichtend werden. Bisher durften Eltern ihre Kinder ohne ärztliche bestätigten Ausnahmegrund vom Unterricht entschuldigen. Auch externe Personen – wie etwa Zeitzeugen, Trainer oder Vereine – dürfen wieder die Schulen betreten.
Bund folgt Wiener-Regelung
Weiters ändern sich auch die Quarantäne-Regelungen ab 28. Februar für Schulen bundesweit. Bei zwei positiven Schülerinnen und Schülern binnen drei Tagen muss eine Klasse nicht mehr sofort ins Distance-Learning. Die zuständige Gesundheitsbehörde soll dann wieder entscheiden, wie vorzugehen ist.
Diese Regelung gilt bereits in Wien. Hier dürfen seit Montag geimpfte und genesene Schüler in einem solchen Fall weiter in die Schule kommen.