Wenige Tage bis zum wienweiten Parkpickerl

(C) MA 46/Christian Fürthner : Die Vorbereitungen zum wienweiten Parkpickerl laufen auf Hochtouren.

Neben der einfachen und schnellen online-Beantragung kann man sein Pickerl auch persönlich beim Magistratischen Bezirksamt beantragen, dafür braucht man aber Corona-bedingt einen Termin. Um volles Service zu bieten, öffnen die Magistratischen Bezirksämter zusätzlich auch diesen und nächsten Samstag ihre Türen. Die Stadt rät aber, auf das Online-Service zurückzugreifen – es spart Zeit und Geld.

Über 90.000 Beantragungen

Mit Stand 18. Februar wurden allein online bereits rund 75.000 Pickerl beantragt. Kombiniert mit den erfolgten Beantragungen auf dem Bezirksamt beläuft sich die Zahl auf 90.770. Wichtig: Das Pickerl gilt erst als beantragt, wenn der Bezahlvorgang auch tatsächlich abgeschlossen ist.

Meilenstein für Klimaschutz

Mit 1. März führt die Stadt Wien die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ein. Dann gilt das Parkpickerl auch in den Bezirken Hietzing, Florisdorf, Donaustadt, Liesing und in ganz Simmering.

Die wienweite Einführung reduziert den Pendlerverkehr, bringt mehr freie Parkplätze und sorgt insgesamt für weniger Verkehrsbelastung in den Bezirken, wie bisherige Pickerl-Ausweitungen gezeigt haben.

Einnahmen finanzieren Öffi-Ausbau

Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung fließen direkt in den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel. Aktuell wird die U2/U5 gebaut, dazu kommen laufend neue Straßenbahnlinien wie die Linie 27, die Floridsdorf und die Donaustadt verbindet und auch grenzüberschreitende Straßenbahnlinien sind in Vorbereitung.

Das gilt ab 1. März 2022

Alle Parkpickerl sind weiterhin nur für den eigenen Wohnbezirk gültig. Mit dem Parkpickerl in jedem Bezirk werden auch die Tarife und die Kurzparkzeiten stadtweit vereinheitlicht. Die Kurzparkzone gilt dann in allen Bezirken Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr für eine maximale Parkdauer von 2 Stunden (ausgenommen Geschäftsstraßen).

Vor März 2022 erworbene Parkpickerl in den bestehenden Pickerl-Bezirken gelten weiter bis zum regulären Bewilligungsende und werden auch für die neuen Geltungszeiten und Zonen anerkannt. Nach dem Auslaufen des alten Parkpickerls kann ein neues Parkpickerl beantragt werden, das an die neuen Regelungen angepasst ist.