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Bundesverwaltungsgericht (BVwG)

Schranken hoch für eine “schönere” Verbindungsbahn

Das Vorhaben „Attraktivierung Verbindungsbahn“ darf unter Auflagen gebaut werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nach einem umfassenden Nachprüfungsverfahren entschieden.

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