Wiener Gesundheitsverbund: Neue Besuchsregeln ab 19. Mai

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Mit dem 19. Mai gibt es auch in den Kliniken des Wiener Gesundheitsverbunds neue Besuchsregeln. Die Regeln wurden mit den österreichweiten Öffnungsschritten adaptiert. Die Sicherheitsvorkehrungen helfen dabei den Schutz der Patienten, Besucher und Mitarbeiter in den Krankenhäusern der Stadt Wien auch weiterhin zu ermöglichen.

Das WIENER BEZIRKSBLATT hat die wichtigsten Bestimmungen für Patienten und Besucher zusammengefasst.

Für Patienten und Patientinnen

Der Zutritt zu den Ambulatorien, Stationen und Häusern des Gesundheitsverbund ist weiterhin nur mit einem negativen COVID-19-Test möglich. Notfälle sind selbstverständlich weiterhin von dieser Regelung ausgenommen.

Als Eintrittstest gelten nur amtliche Testergebnisse (wie z.B. von den Teststraße der Stadt, Apotheken oder Alles-Gurgelt-Tests ausgestellt werden). Auch hier gilt wie bei Gastro, Kultur und Sport: Antigen-Tests dürfen nicht älter als 48h beziehungsweise PCR-Tests nicht älter als 72h ab dem Testzeitpunkt sein.

Das gilt auch für geimpfte und getestete Personen. Die sogenannte „3G-Regel“ gilt für Patienten nicht. Für jede Aufnahme ist momentan weiterhin ein negatives Testergebnis notwendig.

Für Besucherinnen und Besucher

Um die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter zu gewährleisten ist weiterhin die Besucheranzahl eingeschränkt.

In den Kliniken dürfen ab 19. Mai jeder Patient maximal von einen Besucher empfangen pro Tag. Patienten der Pflegeeinrichtungen des Wiener Gesundheitsverbunds dürfen pro Tag drei Besucher willkommen heißen.

Anders als bei Patienten gilt bei den Besuchsregeln sehr wohl die „3G-Regel“:

Als Nachweis gilt auch hier ein amtlicher Antigen- bzw. PCR-Test. Die Gültigkeit entspricht auch hier der bekannten 48h- (Antigentests) und 72h-Frist (PCR-Tests) nach Testzeitpunkt.

Bereits geimpfte Personen können statt einem negativen Testergebnis auch einen Impfnachweis erbringen. Achtung! Nach dem ersten Stich müssen 22 Tage vergangen sein, dann ist der Impfnachweis 3 Monate gültig. Ab der zweiten Dosis gilt der Nachweis 9 Monate. Impfostffe, die nur eine Dosis benötigen (z.B. Johnson&Johnson) gelten 9 Monate als Nachweis.

Genesene Personen können mit einem Absonderungsbescheid, der nicht älter als 6 Monate Patienten im Wiener Gesundheitsverbund besuchen. Wichtig ist hier, dass die Person für die der Bescheid ausgestellt wurde, nachweislich mit COVID-19 infiziert waren. K1-Personen sind davon ausgenommen. Alternativ zum Absonderungsbescheid, kann auch ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (Antikörpernachweis) vorgezeigt werden. Dieser darf nicht älter als 3 Monate her sein und muss von einem zertifizierten Labor ausgestellt worden sein.

OIDA-Regeln

Die OIDA-Regeln sind auch in den Häusern des Wiener Gesundheitsverbunds einzuhalten – O wie „Obstond hoitn“, wie „Immer d‘Händ‘ woschn“, D wie „Daham bleiben“ und A wie „A Masken aufsetzn“.

Das bedeutet, dass weiterhin eine FFP2-Maske und der 2 Meter Mindestabstand einzuhalten sind.

Hans Steiner
Chefredakteur