Die geplante Reform der Sozialhilfe sieht bundesweit Fixsätze für Erwachsene und Mindestsätze für Kinder vor. Sozialhilfe soll zudem stärker mit Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen verbunden werden. Vorgesehen ist eine zweistufige Integrationsbeihilfe, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird.
Für Kinder soll der Richtsatz künftig aus Geld- und Sachleistungen bestehen. Die Sachleistungen könnten über eine digitale Karte oder App abgewickelt werden. Sie sollen auch Kindern zustehen, deren Eltern nicht arbeiten können oder von der Arbeitspflicht ausgenommen sind.
Verbesserungen sind auch für Menschen mit Behinderungen vorgesehen: Der Vermögensfreibetrag soll verdoppelt werden, therapeutische Taschengelder nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet werden.
Themenwechsel
Wer jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge geleistet hat, verdient Respekt, Sicherheit und Wahlfreiheit – keinen Druck, noch länger arbeiten zu müssen! Deshalb ist es richtig, freiwilliges Weiterarbeiten attraktiver zu machen: Nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters sollen künftig bis zu 15.000 Euro Zuverdienst im Jahr steuerfrei möglich sein. Auch die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung entfallen. Nötig sind mindestens 40 Versicherungsjahre bei Männern und 34 bei Frauen.
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