Seit 1. Jänner ist eine bedeutende Veränderung in der psychischen Versorgung in Österreich in Kraft getreten: Klinisch-psychologische Behandlung ist nun eine Kassenleistung. Wie der Weg zum Kostenzuschuss gelingt.
Durch die neue Regelung haben Versicherte ab sofort Anspruch darauf, Kosten für ihre klinisch-psychologische Behandlung von ihrer Sozialversicherung bezuschusst zu bekommen. Der Kostenzuschuss liegt aktuell je nach Sozialversicherung zwischen 33,70 Euro und 46 Euro pro Einzelsitzung.
Kriterien für Kostenzuschuss
- Der behandelnde Klinische Psychologe muss in die Liste der Klinischen PsychologInnen des Gesundheitsministeriums eingetragen sein.
- Es muss eine psychische Erkrankung vorliegen.
- Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein.
Neue Info-Broschüre als Hilfe
Für Beate Wimmer-Puchinger, Präsidentin des Berufsverbands Österreichischer Psychologen (BÖP), ist die Einführung der klinisch-psychologischen Behandlung als Kassenleistung ist ein großer Schritt vorwärts. „Wir möchten sicherstellen, dass alle, die psychologische Unterstützung benötigen, auch die entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten. Unser neues Informationsblatt zum Kostenzuschuss wird Versicherten dabei helfen, diesen Prozess so einfach wie möglich zu gestalten“, erklärt sie.
Das Info-Blatt finden Sie hier.