Würstelstand-Fans bei Bezirksvorsteher Nevrivy

(C) BV 22: Ernst Nevrivy mit den drei Schülern, die heiße Fragen stellten.
(C) BV 22: Ernst Nevrivy mit den drei Schülern, die heiße Fragen stellten.

Ernst Nevrivy weiß anscheinend auf alles Rat: Drei Schüler aus einer Klasse der AHS Heu­stadelgasse waren im Rahmen ihres Geografie- und Wirtschaftskunde-Unter­richts beim Donau­städter Bezirksvor­steher zu Gast. „Dabei wollten sie von mir alle Voraussetzungen erfahren, die es für einen Würstelstand benötigt“, schmunzelt der Bezirksvor­steher. Das dürfte gar nicht so kompliziert sein, wie man anneh­men könnte: Ganz wichtig ist, dass bei einer öffent­lichen Verkehrsfläche keine eige­ne Baubewilligung von­nöten ist. Bei einem privaten Grund muss man natürlich die Zustimmung des Eigentümers einholen. In jedem Fall ist das Aussehen des Stands mit der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung abzustimmen.

Umfang der Speisen

Sollte man den Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen, dürfen folgende Angaben nicht fehlen: unter anderem der Umfang der angebotenen Speisen, die Öffnungszeiten sowie ein Grundrissplan des gesamten Stands mit eingezeichneten Geräten und Maschinen. Wer weiß? Vielleicht sind ja die drei Buben auf den Geschmack ­gekommen!