PVÖ: Klagen statt verzagen!

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Fast alle, die 2022 in Pension gingen (Stichtage Februar bis Dezember 2022) wurde von der Regierung finanziell benachteiligt!

Und zwar deshalb, weil diese Neupensionisten nur eine reduzierte erste Pensionsanpassung für das Jahr 2023 erhalten haben, und nicht die vollen 5,8 Prozent. Diese anteilige Anpassung wurde je nach Monat des Pensionsantritts berechnet. Alle die ab Juni 2022 in Pension gegangen sind, bekommen z.B. nur mehr die Hälfte, also nur 2,9 Prozent. Diese Aliquotierung ist gleichheits- und verfassungswidrig!

Unterstützung für Betroffene

Diese generell unsoziale Regelung bedeutet, dass den Betroffenen über die gesamte Zeit ihrer Pension hinweg ein Verlust von bis zu mehreren zehntausend Euro entsteht. Auch in dieser Angelegenheit unterstützt der Pensionistenverband die Betroffenen dabei, bei Gericht ihr Recht einzuklagen, um die volle Pensionsanpassung zu erhalten.

Anleitung & Dokumente

Unter pvoe.at/klagenstattverzagen findet sich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie alle für die Klage notwendigen Dokumente. Wie die rechtliche Auseinandersetzung verlaufen wird und ob den betroffenen Pensionisten letztendlich die volle Pensionsanpassung gewährt wird, ist die Entscheidungen der Gerichte. Jedenfalls ist es mehr als empfehlenswert sich an der Aktion „Klagen statt verzagen“ zu beteiligen. Es kostet nur zwei Briefmarken. Und es ist möglicherweise die einzige Chance, wie Sie an ihr Geld kommen.

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