Na bumm: Diese Neuerungen kommen heuer auf uns zu

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Das Jahr 2025 bringt einige bedeutende Änderungen, die Haushalte und Verbraucher:innen betreffen. Von höheren Miet- und Stromkosten über neue Regelungen im Zahlungsverkehr bis zum Einwegpfand. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Tipps, wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Mit dem Ende der Stromkostenbremse wird der Preis für die Kilowattstunde mit 1. Jänner 2025 nicht mehr gedeckelt. Haushalte zahlen künftig den vollen Preis, der im Vertrag mit dem Stromlieferanten festgelegt ist. Zusätzlich erhöhen sich die Netzgebühren. Auch der Wegfall der Erneuerbaren-Förderpauschale und des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie die Rückkehr zur regulären Elektrizitätsabgabe auf 0,1 Cent verteuern die Stromkosten weiter.

Die Arbeiterkammer (AK) empfiehlt, Teilzahlungen zu erhöhen, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden. Wer auf günstigere Tarife umsteigen möchte, kann den Strompreisrechner nutzen, um alternative Anbieter zu finden

Mietpreiserhöhungen ab April 2025
Die im Jahr 2024 ausgesetzten Mieterhöhungen bei Richtwert- und Kategoriemieten treten ab 1. April 2025 wieder in Kraft. Die Erhöhungen orientieren sich an der durchschnittlichen Inflationsrate des Jahres 2024 und sind auf maximal fünf Prozent begrenzt.

Bei Altbauwohnungen unterliegt der Kategoriemietzins ebenfalls einer maximalen Steigerung von fünf Prozent, allerdings auf Basis der gesamten Indexsteigerung seit Juli 2023. Auch bei gemeinnützigen Wohnungen steigen die Grundmiete sowie der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) – ebenfalls gedeckelt bei fünf Prozent.

Für Mietverhältnisse, die nicht unter gesetzliche Regelungen fallen, gilt diese Begrenzung jedoch nicht. In solchen Fällen können Mieten uneingeschränkt erhöht werden, was vor allem bei ohnehin teuren Wohnungen ins Gewicht fällt.

Instant Payments: Schneller, aber riskanter
Bis zum 9. Jänner 2025 müssen Zahlungsdienstleister in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums abzuwickeln. Diese sogenannten Instant Payments ermöglichen Überweisungen in nur zehn Sekunden – und das zu denselben Kosten wie herkömmliche Transaktionen.

Allerdings bringt die Geschwindigkeit auch Risiken mit sich: Das Stoppen von fehlerhaften oder betrügerischen Transaktionen wird schwieriger. Um Missbrauch zu verhindern, müssen Zahlungsdienstleister ihre Überwachungssysteme verstärken und zusätzliche Sicherheitsprüfungen wie den „IBAN-Name-Check“ durchführen.

Einwegpfand für Plastikflaschen und Aludosen

Ab dem 1. Jänner 2025 wird auf Einweggetränkeverpackungen ein Pfand von 25 Cent eingeführt. Betroffen sind Kunststoffflaschen und Aludosen mit einem Volumen von 0,1 bis 3 Litern, mit Ausnahme von Milchprodukten, Glasflaschen und Tetrapacks. Das Ziel ist es, Recycling zu fördern und die Umweltbelastung durch Einwegverpackungen zu reduzieren.