Achtung Wildwechsel: Herbstliche Gefahr für Autofahrer

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Der Herbst bringt eine besondere Gefahr auf den Straßen mit sich: den verstärkten Wildwechsel. Denn zu dieser Jahreszeit sind vermehrt Rehe und andere Wildtiere unterwegs. Nicht nur in ländlichen Bereichen, auch in den Gebieten am Stadtrand ist höhere Vorsicht geboten.

Speziell bei Dämmerung kann es in den kommenden Monaten zu gefährlichen Situationen auf der Straße kommen. Unfälle mit Wildtieren stellen dabei nicht nur eine Gefahr für die menschliche Sicherheit dar, sie können auch erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen und sind oft mit hohen Kosten verbunden.

Gefahrenzeichen beachten

„Besondere Vorsicht ist bei dem Gefahrenzeichen ‚Achtung Wildwechsel‘ geboten. Weiters sollte man vor allem auf Straßenstücken, die durch Wälder führen sowie beim Wechsel von Wiesen- zu Waldgebieten das Tempo erheblich reduzieren. Hier kann es vermehrt zu Wildwechsel kommen“, so ARBÖ-Pressesprecher Sebastian Obrecht. Es gibt aber ein paar einfache Maßnahmen, mit denen man das Unfallrisiko minimieren kann.

So vermeiden Sie Unfälle

  • Geschwindigkeit in Waldgebieten und in der Nähe von Wäldern reduzieren, insbesondere in den Morgen- und Abendstunden.
  • Stets bremsbereit fahren.
  • In Gebieten, die als Wildwechselzonen gekennzeichnet sind, verstärkt Ausschau nach Tieren halten.
  • Wildtiere sind oft in Gruppen unterwegs. Wenn ein Tier auftaucht, damit rechnen, dass auch andere Tiere die Straße queren.
  • Wenn Tiere bemerkt werden, die vor das Fahrzeug laufen könnten, unbedingt das Tempo reduzieren.
  • Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, so früh wie möglich die Notbremsung einleiten.
  • Abrupte Lenkbewegungen vermeiden, die dazu führen könnten, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren.

Was tun wenn’s trotzdem kracht?

Sollte dennoch ein Unfall passieren, muss sofort angehalten und die Unfallstelle abgesichert werden. Weiters muss der Vorfall (auch bei Wildschaden) ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Falls keine Meldung erfolgt, begeht man ein Verwaltungsstrafdelikt. Die polizeiliche Aufnahme ist zudem notwendig, um den Schaden bei der Kaskoversicherung geltend machen zu können.

Hans Steiner
Chefredakteur