Gelikt oder geliked? Ein Überblick über die neue Rechtschreibung

Das Österreichische Wörterbuch © Wirlphoto / öbv

Der Österreichische Bundesverlag bietet einen umfassenden Überblick über die neuen Rechtschreibregelungen, die Anglizismen, Beistrichsetzung sowie Schreibweisen mit „ph“ und „f“ betreffen.

Ein Gremium von etwa 40 Expert:innen aus den Bereichen Wissenschaft, Didaktik und Journalismus hat den Rechtschreibrat gegründet. Gemeinsam haben die Mitglieder, die aus sieben deutschsprachigen Ländern und Regionen stammen, neue Regeln zur Rechtschreibung beschlossen. Diese betreffen unter anderem, ob Wörter groß oder klein, getrennt, zusammen oder mit Bindestrich geschrieben werden.

Der Rechtschreibrat legt nicht willkürlich fest, wie etwas geschrieben wird. Stattdessen beobachtet er genau, wie die Sprache in den deutschsprachigen Regionen verwendet wird. Er macht somit zur Regel, was sich bereits im Alltagsgebrauch durchgesetzt hat“, erklärt Christiane Pabst, Chefredakteurin des ÖWB.

Die neuen Regeln treten im Herbst 2025 in Kraft, gefolgt von einer zweijährigen Übergangsfrist.

Anglizismen

  • Homeoffice oder Home-Office: Das Arbeiten von zu Hause kann nicht als „Home Office“ geschrieben werden.
  • -ed: Englische Verben erhalten grundsätzlich deutsche Flexionsendungen wie „surft“. Eine Ausnahme bilden Verben, die auf ein stummes „e“ enden: „gelikt“ auch „geliked“. Wenn jedoch durch die Kombination mit einem Substantiv eine weitere Endung hinzukommt, ist nur die deutsche Version korrekt („der gelikte Beitrag“). Mit der „t“-Endung sind Schreibende also auf der sicheren Seite.

Beistriche, Apostrophe und „f“ statt „ph“

  • In Fachsprachen bleibt das „ph“ erhalten, während in der Alltagssprache die Wörter mit „f“ geschrieben werden müssen. Teilweise ist beides möglich, beispielsweise bei „Fantasie“, „Delfin“ oder „Grafik“. Wörter wie „Alphabet“, „Physik“ und „Chlorophyll“ dürfen hingegen nur mit „ph“ geschrieben werden.
  • Bei erweiterten Infinitivgruppen wird nun immer ein Beistrich gesetzt, z.B. „Es ist möglich, morgen zu kommen“.
  • Der Genitiv-Apostroph bleibt weiterhin nicht vorgesehen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: In Eigennamen von Lokalen und Institutionen ist er jetzt obligatorisch, z.B. „Rudi’s Würstelstand“.