Die Übergangsfrist zum Aufbrauchen von Parkscheinen mit dem Aufdruck des bis zum 31. Dezember 2022 gültigen Tarifs (1,10 Euro je halbe Stunde Abstelldauer) endet am 30. Juni 2023. Ein Umtausch oder eine Rückgabe ist nicht möglich. Die Parkscheine müssen also in den nächsten Tagen aufgebraucht werden.
Die neuen Tarife
Ab. 1. Juli 2023 können nur mehr Parkscheine mit den unten angeführten Tarifen für das Parken in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen verwendet werden:
- Eine halbe Stunde Abstelldauer (Parkschein rot): 1,25 Euro
- Eine Stunde Abstelldauer (Parkschein blau): 2,50 Euro
- Eineinhalb Stunden Abstelldauer (Parkschein grün): 3,75 Euro
- Zwei Stunden Abstelldauer (Parkschein gelb): 5 Euro
- Fünfzehn Minuten Abstelldauer (Parkschein violett): gebührenfrei
Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie unter Kurzparkzonen