Back to school: Den Schulweg schon jetzt üben!

©Bildagentur Zolles
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Bis zum Schulanfang sind es zwar noch ein paar Wochen, aber man kann gar nicht früh genug damit beginnen, mit seinen Kindern den Schulweg zu üben – um auf alle Tücken des Straßenverkehrs vorbereitet zu sein. 

„Kinder können den Verkehr nicht so gut überblicken und auch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene. Sie sind kleiner, ihr Blickfeld ist eingeschränkter und sie lassen sich leicht ablenken. Auch können sie Geschwindigkeiten, Entfernungen und Gefahren noch nicht so gut einschätzen“, weiß ARBÖ-Verkehrspsychologin Patricia Prunner. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Eltern mit ihren Kids möglichst rechtzeitig den Schulweg abgehen und wiederholen – am besten schon in den letzten Ferienwochen. „Der Schulweg ist nicht an einem Tag erlernt, sondern es braucht sechs bis zehn Wiederholungen, bis alle Gefahrensituationen am Schulweg auch als solche erkannt werden“, erklärt Prunner weiter. Es heißt für die jüngsten Verkehrsteilnehmer also auch im Sommer, üben, üben, üben, damit zu Schulbeginn der Schulweg möglichst stressfrei und sicher verläuft.

Sicher mit Tretroller & Co. unterwegs

Viele Kinder nutzen für den Weg in die Schule Tretroller, (E-)Scooter oder Fahrrad. Auch hier sollte der Schulweg vorab mit den Kids abgefahren werden, um die sicherste Route zu verinnerlichen und mögliche Gefahrenstellen aufzudecken. Folgende Regeln gilt es bei der Nutzung dieser Gefährte außerdem zu beachten:

Tretroller und Scooter:
1. Sie zählen zu den spielzeugähnlichen Gefährten, wie auch Skateboards, Longboards und Kickboards – und dürfen ausschließlich am Gehsteig und in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
2. Fußgänger dürfen durch diese nicht gefährdet werden.
3. Der Radweg ist für Scooter und Tretroller ebenso tabu wie Mehrzweckstreifen oder die Straße.
4. Kinder unter acht Jahren benötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist.

E-Scooter und Fahrrad:
1. Für E-Scooter gelten die gleichen Regelungen wie für das Fahrrad. Demnach dürfen die elektrisch betriebenen Roller und das Fahrrad nur am Radweg, Mehrzweckstreifen oder auf der Straße benutzt werden.
2. Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Helm zu tragen.
3. Erlaubt ist die Benützung eines E-Scooters oder eines Fahrrads ohne Aufsichtsperson (Mindestalter: 16 Jahre) ab dem 12. Geburtstag oder wenn das Kind mindestens neun Jahre alt und im Besitz eines Fahrradausweises ist.
4. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die Verwendung eines weißen Lichts nach vorne und eines roten Lichtes nach hinten verpflichtend zu nutzen.
5. Beide müssen StVO-konform folgendermaßen ausgestattet sein: wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler oder Rückstrahlfolien (nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb), Glocke sowie einem nach vorne gerichtetem weißem Licht und einem roten Rücklicht.
6. Auch die richtige Kleidung und Ausrüstung wichtig: Das Kind sollte helle und reflektierende Kleidung tragen und auch die Schultasche sollte mit reflektierendem Material ausgestattet sein.