63 Anzeigen gegen Radler und E-Scooter-Fahrer

Radfahrer und E-Scooter-Fahrer wurden ebenso kontrolliert wie Autofahrer (Bild: BMI/Alexander Tuma).

Bei einer Schwerpunkt-Kontrolle der Landesverkehrspolizei ging es vielen wilden Rad- und Scooter-Fahrern an den Kragen. In Summe wurden wegen “Missachtung des Rotlichts”, “Befahren des Gehsteigs” oder “Hantieren mit dem Telefon während der Fahrt” massenhaft Anzeigen ausgestellt.

Die Bilanz des motorisierten Streifendienstes an diesem Montag, 31. August, kann sich sehen lassen. Im Zuge des Schwerpunktes mit dem Hauptaugenmerk auf Fahrrad- und E-Sooter-Verkehr wurden auch Autofahrer und Fußgänger kontrolliert. Damit niemand der Polizei vorwerfen kann, sie würde nur einseitig vorgehen. Hier kam es zu insgesamt 75 Organmandaten und 272 Anzeigen wegen diverser verkehrsrechtlicher Übertretungen. Derartige Schwerpunkt-Kontrollen im Kfz- und Fußgänger-Verkehr sind aber längst üblich und werden regelmäßig durchgeführt.

Mehr als 200 Strafzetteln für Radler & E-Scooter

Massive Kontrollen der Speichenritter und E-Scooter-Fahrer waren aber überfällig, da viele Fußgänger immer wieder von “Rücksichtslosigkeiten” berichten. Das wurde bei der Schwerpunkt-Kontrolle bestätigt. Es gab 159 Alkohol-Vortests, wobei bei zwei Radfahrern eine Beeinträchtigung durch Alkohol festgestellt wurde. Bei sieben E-Scooter- und Radfahrern bestand der Verdacht der Suchtmittel-Beeinträchtigung. Sechs Personen verweigerten die Vorführung zu einem Amtsarzt – sie alle müssen mit Verwaltungsanzeigen rechnen, die sie teuer zu stehen kommen können.

Oftmalige Missachtung der roten Ampel

Die weitere Bilanz des 12-Stunden-Tages (von 7 Uhr früh bis 19 Uhr abends): Es gab 126 Strafzettel und 18 Anzeigen wegen der “Missachtung des Rotlichts”, 29 Organmandate und eine Anzeige wegen des “Befahrens des Gehsteiges”, 27 Strafzettel und sieben Anzeigen wegen “fehlender Ausrüstung”, acht Organmandate und eine Anzeige wegen “Hantierens mit dem Telefon während der Fahrt” und 43 Strafzettel bei 36 Anzeigen wegen “sonstiger verkehrsrechtlicher Übertretungen”.

Drei E-Scooter-Fahrern mit 55 km/h

Zudem forderten die uniformierten Polizeibeamten des Fahrraddienstes sowie motorisierte Streifenbeamte der Landesverkehrsabteilung mehrere E-Scooter- und E-Radfahrer zu einer sogenannten Rollentestung auf. Dabei wird die Höchstgeschwindigkeit der Gefährte eruiert. Bei drei E-Scooter wurden überhöhte Geschwindigkeiten von 55 und zweimal von 49 km/h festgestellt. Das E-Fahrrad erreichte eine Geschwindigkeit von 44 km/h – auch noch beachtlich. Die Lenker müssen mit mehreren verkehrsrechtlichen Anzeigen rechnen.

Hans Steiner
Chefredakteur