Die Arbeiterkammer hat sich intensiv mit dem Thema Hitze am Arbeitsplatz beschäftigt. Sie stellt nun konkrete Forderungen an die Politik, damit rechtliche Vorschriften an die Folgen der Klimakrise angepasst werden.
Längst sind die Auswirkungen der Klimakrise für viele Beschäftigte am Arbeitsplatz spürbar. Vor allem sind die 400.000 Outdoor-Arbeitnehmer im Land vom drastischen Anstieg an Hitzetagen betroffen: Beschäftigte am Bau, in der Gastronomie, in der Montage oder alle, die mobil sein müssen wie im Außendienst oder der mobilen Pflege. Sie sind der Hitze und UV-Strahlung oft schutzlos ausgeliefert. Hitze erhöht die Arbeitsbelastung enorm und kann zu Arbeitsunfällen und nicht zuletzt zu lebensbedrohlichen Hitzeschlägen führen, neben gesundheitlichen Langzeitfolgen wie Hautkrebs. Aber auch in Innenräumen wie Fabrikshallen oder Fahrerkabinen kann die Hitze extrem werden.
Ab 25° C vermehrte Belastung
„Jeder Hitzetag, bei dem Menschen in der prallen Sonne oder in überhitzten Innenräumen arbeiten müssen, weil der Profit über der Gesundheit steht, ist einer zu viel“, macht Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, die Dringlichkeit des Themas deutlich. Denn die Hitze schadet den Arbeitnehmern und letztlich auch Arbeitgebern doppelt, indem sie Gesundheit und Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Unabhängig davon reagiert unser Körper bei einer Umgebungstemperatur von mehr als 25°C mit vermehrten Schwitzen, um die eigene Körpertemperatur zu regulieren. Dieser Vorgang beansprucht wiederum sehr stark das Herz-Kreislaufsystem – und reduziert unsere Leistungsfähigkeit. Um ohne merkliche Einschränkungen gut arbeiten zu können, wäre daher eine Raumtemperatur bis 25°C ideal, die absolute Obergrenze sollte bei 30°C liegen.
Flüssigkeitsverlust erhöht Kollaps-Risiko
Zudem nimmt bei fehlender Erholung und Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen das Risiko für Hitzekollaps und Hitzschlag deutlich zu. „Vor allem der belastungsabhängige Hitzschlag aufgrund intensiver Anstrengung in heißer Umgebung kann tödlich enden. Es kommt zu einer plötzlichen massiven Hitzebelastung, die der Organismus nicht mehr beherrschen kann und zum Organversagen führt“, so Prof. Hans-Peter Hutter von der MedUni Wien. In den letzten Jahren gab es immer wieder Todesfälle wegen Hitzebelastung auf Baustellen. Bei Arbeiten auf Dächern oder in Baugruben werden sogar Temperaturen von über 50°C erreicht. Trotz alledem werden die gesundheitlichen Folgen übermäßiger Hitze und intensiver UV-Strahlung am Arbeitsplatz nach wie vor vielfach unterschätzt oder ignoriert.
Temperatur-Obergrenzen für Arbeit
Auch bei der Arbeit in Innenräumen sind aus Sicht der AK entsprechende Anpassungen im Arbeitsrecht nötig. Extreme Hitze betrifft zudem Fabrikshallen, Fahrerkabinen, aber auch schlecht isolierte Büros, die starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Bislang wird im Arbeitnehmerschutzgesetz lediglich allgemein definiert, dass es keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Hitze am Arbeitsplatz geben darf, die Einwirkungen auf Beschäftigte möglichst gering zu halten sind und das Raumklima dem menschlichen Organismus angemessen sein muss. Ines Stilling: „Wir sehen in der Praxis, dass viele Arbeitnehmer auch bei hohen Temperaturen in nicht klimatisierten Innenräumen arbeiten müssen. Die völlig veralteten arbeitsrechtlichen Bestimmungen geben bislang aber kaum Spielraum zur Hilfe. Deshalb fordern wir dringend die gesetzliche Festlegung einer Maximaltemperatur, die von Arbeitgebern einzuhalten ist.“ Konkret fordert die Arbeiterkammer, dass der Arbeitgeber bereits ab 25°C verpflichtet werden soll, gesetzlich definierte Maßnahmen zu ergreifen, um die Temperatur zu senken. Dabei gehen organisatorische und technische (z.B. bessere Wärmedämmung, Fassadenbegrünung, Vordächer, Kühldecken, Fernkälte) vor personenbezogene Maßnahmen.
Verpflichtende Schutz-Maßnahmen
Nicht nur für Bauarbeiter, sondern für alle Beschäftigten, die ihre Arbeit im Freien ausüben, stellen die zunehmende Hitze und UV-Strahlung eine gesundheitliche Gefahr dar. Deshalb fordert die AK einen zusätzlichen Schutz dieser Berufsgruppen, etwa durch gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlung oder die Pflicht zur unverzüglichen Einstellung von körperlicher Arbeit bei Ozonalarm. Die bestehende Arbeitsstättenverordnung muss reformiert werden, da diese für auswärtige Arbeitsstellen (z.B. Gartengestaltung) nicht greift. Für Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten, fordert die AK daher eine eigene Schutzverordnung oder eine neue, umfassende und konkrete Bestimmung im ASchG.
Schutzmaßnahmen in systemrelevanten Berufen notwendig
Selbstverständlich gibt es bestimmte Berufsgruppen, bei denen die Arbeit auch bei 30° C weiter gehen muss. Dazu zählen Arbeitsplätze, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Rettung, Sicherheitsdienste, Feuerwehr, Polizei) notwendig sind. Für sie muss es an Hitzetagen eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden und mehr bezahlte Pausen geben. Hierfür ist neben der Anpassung des ASchG auch eine Neuregelung im Arbeitszeitgesetz (AZG) notwendig. Bei Hitzearbeitsplätzen (Gießereien, Wäschereien, Küchen, …) sollen mehr bezahlte Pausen in normal temperierten Räumen bzw. andere bezahlte Freizeitmöglichkeiten als Belastungsausgleich geboten werden. Dazu Hutter: „Unter solchen Umständen und erschwerten Arbeitsbedingungen mit hohen Umgebungstemperaturen wird das Herz-Kreislaufsystem stark belastet, was langfristig zu erhöhter Krankheitslast und Sterblichkeit führt.“
Aufforderung zum Handeln und zu einer Gesetzes-Reform
Seit Jahren weisen Gewerkschaften und AK auf die Gefahren von Hitze am Arbeitsplatz für die Beschäftigten hin und drängen auf eine gesetzliche Reform. Für die AK ist der Einsatz für ein klimafittes Arbeitsrecht Teil ihres sozial- ökologischen Umbauplans.
Aktuelle Regelungen und Tipps im Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz: www.arbeiterkammer.at/hitze
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