Impfpflicht: VdB unterzeichnete Gesetz

(C) Pixabay: Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterzeichnete heute das Gesetz zur Impfpflicht.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterzeichnete heute das Gesetz zur Impfpflicht. Mit seiner Unterschrift beurkundet der Bundespräsident das verfassungsmäßige Zustandekommen. Bundeskanzler Nehammer zeichnete das Gesetze gegen. Somit steht dem „Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen Covid-19“ nichts mehr im Wege.

Für wen die Impfpflicht gilt

Nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, die am Samstag erfolgen soll, tritt das Gesetz am Tag darauf in Kraft. Der Nationalrat beschloss das Impfpflichtgesetz am 20. Jänner, der Bundesrat am 3. Februar. Die Impfpflicht wird für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich gelten. Davon betroffen sind alle Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen sind unter anderem für Personen vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere.

Für Genesene gilt die Impfpflicht nur bedingt nicht. Diese wird erst nach 180 Tagen nach der überstandenen Infektion zwingend.

Strafen bis zu 3.600 Euro

Im „vereinfachten Verfahren“ liegt der Strafrahmen bei bis zu 600 Euro. Im „ordentlichen Verfahren“ können bis zu 3.600 Euro fällig werden. Gestraft wird allerdings in der ersten Phase nach dem Inkrafttreten noch nicht. Erst ab 16. März sollen die Verweigerer zur Kassa gebeten werden. Vorab bekommen Ungeimpften ein Schreiben mit der Aufforderung zur Impfung.