neue Intervalle

“Pickerlrechner” als Antwort auf die neue §57a-Regelung

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Von der Redaktion empfohlen

Ab Mai 2027 gelten in Österreich neue Intervalle für die §57a-Begutachtung. Ein neuer Online-Rechner des ÖAMTC hilft Fahrzeughaltern nun dabei, die individuellen Fristen und Übergangsregeln schnell zu ermitteln.

Alles neu macht der Mai. Dieses alte Sprichwort passt nächstes Jahr perfekt auf das “Pickerl”, korrekterweise auf die §57a-Begutachtung. Ab dem 19. Mai 2027 ändert sich das System für den Großteil des österreichischen Fahrzeugbestandes. Das bisherige 3-2-1-Intervall wird durch ein 4-2-2-2-1-System ersetzt. Davon betroffen sind Pkw, Motorräder, Mopeds, Quads sowie leichte Anhänger bis 3,5 Tonnen.

Die Überprüfung erfolgt nach der Erstzulassung erstmals nach vier Jahren. Danach folgen drei Begutachtungen im Abstand von jeweils zwei Jahren, bevor die Überprüfung wieder jährlich stattfindet. „Diese Änderung betrifft nicht nur neue, sondern auch viele bereits zugelassene Fahrzeuge“, hält ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc fest. „Mit unserem ‘Pickerlrechner’ wollen wir Orientierung bieten, weil uns bereits jetzt laufend Anfragen zur neuen Regelung erreichen.“

Digitaler Wegweiser durch den Fristendschungel

Der sogenannte „Pickerlrechner“ ist ein Online-Tool auf der Website des Mobilitätsclubs. Nutzer können damit die für sie gültigen Fristen unkompliziert abfragen. Das Programm berücksichtigt dafür die jeweilige Fahrzeugklasse, das Datum der Erstzulassung sowie die Daten der aktuellen Plakette.

Das System informiert zusätzlich über Übergangsregelungen und mögliche Ansprüche auf eine Austauschplakette. Prosenc erklärt dazu: „Die konkreten Auswirkungen der Novelle hängen u. a. stark vom Alter des Fahrzeugs und vom Zulassungsmonat ab. Es entstehen also viele individuelle Konstellationen – und genau hier wollen wir Konsument:innen mehr Klarheit geben.“

Das Tool ist unter www.oeamtc.at/pickerlrechner abrufbar.

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