Neue Verordnung: Stadt appelliert an Wiener

(C) unsplash: Ab 1. August sind positiv Getestete nicht mehr quarantänepflichtig.
(C) unsplash: Ab 1. August sind positiv Getestete nicht mehr quarantänepflichtig.

Die Bundesregierung hebt die Quarantänepflicht für Infizierte auf. Mit 1. August sind positiv auf das COVID-19-Virus Getestete sogenannten „Verkehrsbeschränkungen“ unterworfen. D.h. selbst mit einem positiven Testergebnis darf gearbeitet, spaziert und sogar ins Wirtshaus gegangen werden – bei permanenter Maskenpflicht. Dieses Vorgehen – auch in Angesicht der derzeitigen Infektionswelle und der kommenden Herbstwelle – sorgte im Vorfeld für starke Kritik – das WIENER BEZIRKSBLATT berichtete. Nun richtet sich die Stadt Wien mit einer Mitteilung an seine Bürgerinnen und Bürger und appelliert an „die Mitverantwortung und Rücksichtnahme eines jeden einzelnen sich selbst und der Gesellschaft gegenüber“.

Die Mitteilung im Wortlaut

Mit 1. August 2022 hebt der Bund für das gesamte Bundesgebiet die Quarantänepflicht für positiv Getestete auf und ersetzt diese durch sog. „Verkehrsbeschränkungen“. Mit Ablauf des 31.07.2022 enden auch alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden behördlich angeordneten Absonderungen.

Die Verkehrsbeschränkungen für positiv Getestete dauern grundsätzlich zehn Tage ab dem Zeitpunkt der Probenahme mittels Antigen- oder PCR-Test.

ACHTUNG: Eine Infektion mit dem Coronavirus ist nach wie vor eine anzeigepflichtige Krankheit.

Für Kund*innen der Stadt Wien gibt es ab 01.08.2022 folgende Empfehlungen und Informationen:

  1. Nachdem die Verordnung des Bundes Covid-Infizierte ohne Symptome verpflichtet eine FFP2-Schutzmaske zu tragen aber sonst keine Beschränkungen für den direkten Kund*innenbereich vorsieht, appelliert die Stadt Wien an die Mitverantwortung und Rücksichtnahme eines jeden einzelnen sich selbst und der Gesellschaft gegenüber. Bitte denken Sie daran: Bei COVID-19 handelt es sich um eine hochinfektiöse Krankheit – noch ist die Pandemie nicht vorbei!
  2. Online Erledigung vor persönlichem Besuch: Erledigen Sie nur absolut notwendige Amtswege persönlich vor Ort
  3. Fairnessprinzip: Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebene Maskenpflicht, wenn Sie Covid-positiv getestet sind!
  4. Halten Sie grundsätzlich im Wartebereich die nötigen Abstände ein.
       
    Für Stadt Wien Mitarbeiter*innen der Hoheitsverwaltung im direkten persönlichen Kund*innenkontakt, für Mitarbeiter*innen der Wiener Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und städtische Schulen gilt: Positiv Getestete, ob mit oder ohne Symptome, kommen nicht zum Einsatz. Die Stadt Wien setzt alles daran, dass kein unnötiges Risiko einer Ansteckung seitens des Personals für die Kund*innen ausgehen wird. Positiv-getestete Mitarbeiter*innen ohne Symptome können in Bereichen ohne Kund*innenkontakt (Telefonauskünfte, Online-Antragsbearbeitungen) mit permanenter Maskenpflicht oder via HomeOffice eingesetzt werden.