Ganz neues Service: Diebstahlsanzeige online!

Eine Diebstahlsanzeige wird mit dem neuen Bürgerservice stark erleichtert. ©iStock by Getty Images

Ihnen wurde die Geldbörse, das Handy oder Werkzeug gestohlen und Sie benötigen auf schnellstem Weg eine Anzeigebestätigung? Kein Problem. Mit dem neuen Bürgerservice des Bundesministeriums für Inneres können Sie ganz bequem von zu Hause aus eine Online-Diebstahlsanzeige erstatten.

Aber Achtung: Falls ein sofortiges polizeiliches Einschreiten erforderlich ist bzw. wenn Spuren vorhanden sind, die von der Polizei gesichert werden müssen oder der Täter schon bekannt ist, kann keine Online-Diebstahlsanzeige gemacht werden. In allen anderen Fällen können Sie die Anzeige mit ein paar Klicks bequem von zu Hause aus durchführen.

Voraussetzungen für eine Online-Diebstahlsanzeige

  • Sie benötigen eine Handy-Signatur, eine Bürgerkarte oder einen Zugang zu ID Austria.
  •  Sie haben einen aufrecht gemeldeten Wohnsitz in Österreich.
  • Der Tatort ist in Österreich.
  • Sie sind Opfer und es ist sonst keine andere Person betroffen.
  • Der Täter ist unbekannt.

Wie kommen Sie zur Anzeigebestätigung?

Im Formular der Online-Diebstahlsanzeige können Sie „Zusendung“ oder „Abholung“ wählen. Bei „Zusendung“ bekommen Sie die Anzeigebestätigung per Post oder digital über das elektronische Zustellpostfach zugeschickt. Wählen Sie „Abholung“ aus, können Sie die Bestätigung nur persönlich vor Ort abholen. Falls der Diebstahl in Wien passiert ist, liegt die Anzeige dann beim zuständigen Polizeikommissariat während der Parteien-Verkehrszeiten auf. Bei Tatorten außerhalb von Wien muss telefonisch ein Termin in der zuständigen Polizeidienststelle vereinbart werden.

Sonderfall Führerschein und Zulassungsschein

Bei Diebstahl eines Führerscheins oder Zulassungsscheins muss die Bestätigung persönlich bei der Polizei abgeholt werden, wenn die Anzeigebestätigung als Ersatzdokument verwendet werden möchte. Eine Zusendung der Bestätigung ist nicht möglich.

Achtung vor unbedachter Anzeigeerstattung!

Erstatten Sie nur eine Anzeige, wenn tatsächlich genügend Anhaltspunkte für einen Diebstahl gegeben sind. Die Zurücknahme einer erstatteten Anzeige ist nämlich nicht möglich.

Hier geht es zur Online-Diebstahlsanzeige.