Schluss mit Abzocke: So soll „Parkplatzfalle“ gestoppt werden

Stefan Schleicher (Vorstand Jufina) und Stefanie Lamp (Bezirksvorsteherin Ottakring, SPÖ) in einer Parkplatzfalle in der Hasnerstraße 128 © Benjamin Cajic

Wer kurz auf einem schlecht gekennzeichneten Privatparkplatz anhält, kann eine böse Überraschung erleben: Drohbriefe, hohe Forderungen, viel Stress. Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp (SPÖ) und der Prozessfinanzierer Jufina haben jetzt einen Plan vorgestellt, um dieser Abzocke den Geldhahn zuzudrehen. Das Ziel: faire Regeln für alle.

Das perfide Geschäftsmodell ist schnell erklärt: Firmen kaufen oder mieten alte Parkflächen – etwa geschlossene Tankstellen – und versehen sie nur minimal mit Schildern „Privatgrundstück“. Wer dort anhält, wird fotografiert. Kurz darauf flattert ein Anwaltsbrief ins Haus: Besitzstörung! Gefordert werden teure Verfahrenskosten von bis zu 900 Euro.

Doch es gibt ein „Angebot“: Wer sofort rund 400 bis 500 Euro zahlt und eine Unterlassungserklärung unterschreibt, kann sich freikaufen. Um den Druck zu erhöhen, legen die Absender oft gleich noch Unterlagen über angebliche frühere Urteile bei. Viele zahlen – aus Angst vor einem teuren Prozess.

Das ist brutale Einschüchterung“, sagt Stefan Schleicher, Vorstand des Prozessfinanzierers Jufina. „Oft ist es gar keine Besitzstörung, weil jemand nur kurz angehalten hat. Doch viele wollen kein Risiko eingehen und zahlen lieber.“

Hydra der Besitzstörung

In Wien-Ottakring sorgt ein besonders dreister Fall immer wieder für Schlagzeilen: die sogenannte Parkplatzfalle in der Hasnerstraße 128. Obwohl Bezirksvorsteherin Lamp dort bereits eine Räumung durchsetzen konnte, ist die Falle wieder aktiv. „Das ist wie bei einer Hydra – schlägt man einen Kopf ab, wachsen zwei nach“, so Lamp.

Betroffene wenden sich inzwischen fast täglich an das Büro der Bezirksvorstehung. Gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten ist so eine Forderung für viele eine Katastrophe.

Die Lösung: Verfahrenskosten für Abzocker – auch wenn sie gewinnen

Damit solche Maschen künftig keinen Profit mehr bringen, haben Lamp und Schleicher einen klaren Vorschlag: Gerichte sollen künftig auch dann den „Fallenstellern“ die Prozesskosten auferlegen dürfen, wenn diese formaljuristisch Recht bekommen. Möglich soll das über eine sogenannte Billigkeitsentscheidung werden – also eine Kostenentscheidung im Sinne der Gerechtigkeit.

Dieses Prinzip gibt es in Österreich bereits bei anderen Verfahren, etwa bei überhöhten Mieten. Wenn Gerichte erkennen, dass hinter einer Klage eher Profitgier als echter Besitzschutz steckt, sollen sie die Verfahrenskosten den Klägern aufbrummen dürfen.

Das könnte in Zukunft die Masche unrentabel machen. „Wer damit kein Geld mehr verdienen kann, lässt es bleiben. Und das entlastet auch die Gerichte“, erklärt Schleicher. Allein 2023 wurden in Wien fast 2.900 Besitzstörungsklagen eingebracht – mit unbekannter Dunkelziffer.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug

Die Verantwortung für diese Reform liegt beim Justizministerium. Im Regierungsprogramm steht bereits der Plan, Maßnahmen gegen „Abzocke bei Besitzstörung“ zu setzen. Lamp und Schleicher haben ihren Vorschlag offiziell übergeben – jetzt braucht es Umsetzung.

Es darf sich niemals auszahlen, mit dem Recht Menschen einzuschüchtern“, betont Lamp. „Dafür kämpfen wir weiter – bis dieses Geschäftsmodell endgültig Geschichte ist.“

Mehr Infos unter: www.jufina.at