Stichtag: Heute wird entschieden, wer wählen darf

Wer in Wien am 27. April bei der Wahl stimmberechtigt ist, wird heute zum Stichtag, dem 28. Jänner, feststehen. © Freepik.com

Heute, am 28. Jänner, ist Stichtag: Es fällt der Startschuss für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 27. April. Rund 1,4 Millionen Wahlberechtigte werden erwartet – die wichtigsten Fristen und Details im Überblick.

Heute ist ein entscheidender Tag für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 27. April 2025. Mit dem sogenannten Stichtag wird festgelegt, wer wahlberechtigt ist. Die Wiener Wahlen werden ein entscheidender Moment für die Stadt. Von der Anzahl der Mandate bis hin zur persönlichen Vorbereitung – rechtzeitig informiert zu sein, bleibt der Schlüssel für eine erfolgreiche Stimmabgabe.

Wer seine Stimme abgeben darf

Alle Personen, die am 28. Jänner ihren Hauptwohnsitz in Wien haben und bis zum Wahltermin ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen ihre Stimme abgeben. Während österreichische Staatsbürger sowohl bei der Gemeinderats- als auch Bezirksvertretungswahl wählen können, sind EU-Bürger nur bei letzterer zugelassen – ein Resultat der Doppelfunktion des Gemeinderats als Wiener Landtag.

Wählerverzeichnisse und Einreichfristen

Das Wählerverzeichnis, das alle Wahlberechtigten umfasst, ist ab Februar für die öffentliche Einsicht bereit. Über Hauskundmachungen informiert die Stadt alle Haushalte, welche Personen im Verzeichnis eingetragen sind. Gibt es Fehler, können diese bis zum 27. Februar korrigiert werden. Parteien, die antreten möchten, müssen bis zum 28. Februar ihre Wahlvorschläge für Bezirke und Wahlkreise auf Gemeindeebene einreichen. Für neue Parteien sind mindestens 100 Unterstützungserklärungen pro Wahlkreis erforderlich, für die Bezirksvertretungen 50 pro Bezirk. Parteien, die bereits im Gemeinderat oder in einer Bezirksvertretung vertreten sind, sind von dieser Regel ausgenommen.

Die Briefwahl als flexible Option

Für viele Wähler ist die Briefwahl eine beliebte Alternative, insbesondere wenn sie am Wahltag verhindert sind. Wahlkarten kann man ab dem 31. März beantragen. Sie ermöglichen eine Stimmabgabe per Post, in Wahllokalen oder durch eine mobile Wahlkommission. Wichtig ist, dass die Wahlkarten bis spätestens 17 Uhr am Wahltag bei der Bezirkswahlbehörde eintreffen. Mit den bevorstehenden Fristen und einem umfassenden Informationsangebot der Stadt Wien ist sichergestellt, dass alle Wienerinnen und Wiener optimal auf den Wahltag vorbereitet sind. Die Wahlkarte erleichtert nicht nur das Wählen im Urlaub oder bei Mobilitätseinschränkungen, sondern garantiert auch, dass niemand auf sein demokratisches Grundrecht verzichten muss.

Informationen unter www.wien.gv.at und beim Stadtservice-Telefon unter 01/4000-4001.

Foto: Freepik.com