Novelle der Bauordnung wird bis Ende 2023 umgesetzt

Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (l.) und NEOS Wien Stadtentwicklungssprecherin Selma Arapovic ©Votava / PID

Eine Bauordnung ist ein Regelwerk, das stetig weiterentwickelt werden will, um technisch, gesellschaftlich, sozial, ökologisch und wirtschaftlich am Puls der Zeit zu bleiben. Jetzt liegt ein neuer Entwurf vor, der noch 2023 umgesetzt werden soll.

Basierend auf den Ergebnissen der breiten Diskussion und Einbindung bei der Fachenquete 2022 präsentierte Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál und NEOS Stadtentwicklungssprecherin Selma Arapovic den Entwurf zur großen Novelle der Bauordnung 2023. Thematisch spannt sie so einen Bogen von A wie Abbruchhäuser-Schutz bis Z wie Zonenmodell für die Stellplatzverpflichtung. Dabei gilt es technisch, gesellschaftlich, sozial, ökologisch und wirtschaftlich am Puls der Zeit zu bleiben. Dekarbonisierung und der Umgang mit erneuerbarer Energie, Entsiegelung und Grünraumgestaltung sowie der Schutz von Altbauten, Umgang mit Kurzzeitvermietung bzw. der Themenbereich Mobilität stehen im Zentrum der Novelle.

“Mit dem Gesetzesentwurf zur Bauordnungsnovelle setzt die Stadt Wien völlig neue Maßstäbe für das nachhaltige und leistbare Wohnen der Zukunft. Diese umfassende Novelle trägt die politische Handschrift der Verantwortung für kommende Generationen. Nachhaltige Energieversorgung, Entsiegelung, Mobilität aber auch die Themen des Altbautenschutzes und der Kurzzeitvermietungen sind die großen Stellschrauben an denen wir uns beim Wiener Weg der lebenswertesten Stadt orientieren!“  freut sich Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál. Die NEOS Wien Sprecherin für Stadtentwicklung Selma Arapovic ergänzt: “Wiens neue Bauordnung ist ein Meilenstein für eine klimafitte Stadtentwicklung! Durch die verpflichtende Errichtung von Photovoltaikanlagen wird jedes Dach eines Neubaus zur nachhaltigen Energiequelle. Gleichzeitig beenden wir konsequent unnötige Bodenversiegelung, reduzieren gezielt die verpflichtende Herstellung von Stellplätzen im Neubau, setzen vorbildlichen Baumschutz um und geben grünen Fassaden grünes Licht.“.

Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende

Die im Wiener Gemeinderat beschlossene Smart Klima City Strategie Wien verfolgt das Ziel bis 2040 gänzlich aus der fossilen Wärmeversorgung auszusteigen. Die Bauordnungsnovelle sieht hierfür weitere wichtige Weichenstellungen vor. Bei der Dekarbonisierung kommt es zu massiven Erleichterungen. So sollen beispielsweise Erdwärmesonden baurechtlich gänzlich bewilligungsfrei und Nebengebäude für technische Infrastruktur ermöglicht werden. Durch die Implementierung von Energieraumplänen wird die Planbarkeit eines Anschlusses an das Fernwärmenetz garantiert und bei Einzelbausanierungen bzw. Änderungen an gebäudetechnischen Systemen werden hocheffiziente alternative System zum Einsatz kommen.

Es kommt zu einer Ausweitung der Solarverpflichtung durch eine Verdoppelung des geltenden Ausmaßes und den Entfall der Ausnahmen für die Bauklasse I sowie von Kleingartenwohnhäusern. Verbesserte Rahmenbedingungen werden für die Ausstattung von Parkplätzen in Gewerbegebieten geschaffen. Durch Verwaltungsvereinfachungen bei baurechtlichen Genehmigungen kommt es zu Erleichterungen bei der Bewilligungspflicht.

Natürliche Klimaanlagen

Die neu geschaffene Definition der gärtnerischen Ausgestaltung sieht vor, dass zwei Drittel der entsprechend gewidmeten Flächen gänzlich unversiegelt bleiben und eine bodengebundene Begrünung und Bepflanzung aufweisen. Darüber hinaus ist eine weitere Reduktion der ober- und unterirdischen Versiegelung bzw. Bebauung, sowie eine Ausweitung der Baumpflanzverpflichtung und Gartengestaltung auf die Bauklasse I festgeschrieben. Bei größeren Renovierungen kommt es zukünftig zu einer Entsiegelung von Innenhöfen durch verpflichtende gärtnerische Ausgestaltung.

Darüber hinaus kommt es zu Erleichterungen für Fassaden- und Dachbegrünungen, indem Rankhilfen ausnahmsweise über die Fluchtlinie bzw. Gebäudehöhe hinausragen dürfen.  Außerdem werden die Möglichkeiten Fassadenbegrünungen im Bebauungsplan festzuschreiben, ausgeweitet. Neu eingeführt wird eine Baumpflanzverpflichtung ab dem 5. Stellplatz und der Schutz der Bestandsbäume im Straßenraum wird verstärkt. Die Grünrauminfrastruktur wird als Planungsziel verankert und der Umgang mit dem Regenwassermanagement wird verbessert.

Bewahrung von leistbarem Wohnraum

Der in der Bauordnungsnovelle 2018 eingeführte und in der Novelle 2021 angehobene Schutz von Altbauten wird entscheidend verschärft. Die verfassungsrechtlich garantierte Möglichkeit aus wirtschaftlichen Gründen einen Abriss zuzulassen wird möglichst eingeschränkt. Bei der Bewertung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit sollen zukünftig beispielsweise Aufwendungen, die durch eine schuldhafte Vernachlässigung der Erhaltungspflicht entstehen, außer Betracht bleiben. Regelmäßige Gebäudechecks werden durch die Ausweitung des Bauwerksbuchs auf Altbauten vorgeschrieben und dokumentiert.  Zukünftig fällt die Möglichkeit einer Neubaubewilligung ohne Vorliegen von erforderlichen Abbruchbewilligungen weg. Ebenfalls müssen Abrisse bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben werden, solange noch Rechtsmittel offen sind.

Die Regelungen von Kurzzeitvermietungen werden konsequent weiterentwickelt, um so kostbaren Wohnraum dem Wohnungsmarkt nicht dauerhaft zu entziehen. Bis zu 90 Tage im Jahr kommt es zu keinen Einschränkungen, um beispielsweise die Möglichkeit bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit die Wohnung mittels Home-Sharing weiterhin zu nutzen. Darüber hinausgehend sind Kurzzeitvermietungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Durch den Zugriff auf Daten aus der Vollziehung der Ortstaxe ist die Umsetzung der Regelung zukünftig erleichtert.

Der weitere Weg zur Novelle

Der Entwurf zur großen Bauordnungsnovelle 2023 wird in den kommenden Wochen zur öffentlichen Begutachtung gegeben und im Herbst 2023 eine Regierungsvorlage dem weiteren Gesetzgebungsverfahren zugeführt werden. Bis Ende des Jahres soll die Bauordnungsnovelle im Landtag beschlossen werden.

 

Mehr Infos zur Bauordnung unter www.wien.gv.at/bauen/richtlinien/index.html