Unterschätzte Zuckerfallen: Kekse für die Kinder im Test

Kinder lieben Kekse, sollten aber nicht zu früh mit Haushaltszucker konfrontiert werden. ©iStock by Getty Images

Die Supermarktregale sind voll mit Keksen, deren Aufmachung sich gezielt an Kinder richtet. Zahlreiche dieser Produkte zeichnen sich vor allem durch einen hohen Zuckergehalt aus. Konsumentenschützer der AK haben 66 davon unter die Lupe genommen.

Zugesetzter Zucker kann die frühkindliche Geschmacksprägung negativ beeinflussen und im späteren Leben zu Fehlernährung sowie ernährungsbedingten Erkrankungen wie Karies, Übergewicht oder Fettleibigkeit führen. Nichtsdestotrotz sind die Supermarktregalen voll von Süßem. Alleine in der Kategorie „Kekse“ fanden die Konsumentenschützer 66 Produkte, deren Aufschrift, Verpackung oder Platzierung sich gezielt an Kinder richtet.

Nicht empfehlenswert für Babys

Zwölf der getesteten Kekse werden von den Herstellern dezidiert für Kinder unter einem Jahr beworben. Laut der österreichischen Beikostempfehlungen sollte aber im gesamten ersten Lebensjahr auf zugesetzten Zucker verzichtet werden. Doch ein Blick auf die Zutatenverzeichnisse zeigt: Bei drei Produkten ist klassischer Haushaltszucker zugesetzt, in den restlichen Keksen versteckt sich freier Zucker in Form diverser Saftkonzentrate oder Reissirup. Die Keks-Stangen von Bebivita enthalten mit über 20 Prozent Zucker sogar etwa gleich viel wie herkömmliche Butterkekse. Drei Produkte beinhalten zudem noch Aromastoffe. Auch diese haben in Babykost nichts zu suchen.

Kleinkinder als Zielgruppe

Nach dem ersten Geburtstag muss der Zuckerkonsum nicht mehr ganz so drastisch eingeschränkt werden. Laut WHO-Empfehlungen dürfen Kinder im Alter von ein bis drei Jahren bis zu 30 Gramm freien Zucker pro Tag aufnehmen. Für Vier- bis Sechsjährige sind es etwa 35 Gramm. Im Test waren sieben Erzeugnisse für Kleinkinder ab zwölf bzw. 15 Monaten, sie beinhalten knapp zehn bis 16 Prozent Zucker. Zehn weitere Produkte sind laut Herstellerangaben speziell für Drei- bis Vierjährige konzipiert und bestehen zu 13 Prozent bis etwa einem Drittel aus Zucker. 37 weitere Produkte richten sich durch Design oder Regalplatzierung ebenso an Kinder, verfügen aber über keine Altersempfehlung. Ihr Gesamtzuckergehalt schwankt zwischen akzeptablen 13 und bedenklichen 39 Prozent. Konsumieren Vier- bis Sechsjährige eine Portion der süßesten Varianten, nehmen sie damit mehr als ein Viertel der maximal empfohlenen Zuckermenge auf.

Irreführende Angaben erkennen

Angaben wie „ohne Zuckerzusatz” sind zwar gesetzlich geregelt, bedeuten aber lediglich, dass keine Mono- sowie Disaccharide (etwa Frucht- oder Haushaltszucker) oder süßende Zutaten wie etwa Fruchtsirup oder Honig zugesetzt wurden. Dennoch können auch diese Produkte einen hohen Zuckergehalt aufweisen. Oft verwenden die Hersteller Alternativen wie Fruchtsaftkonzentrate, Dattelpaste oder Trockenobst. Doch auch Fruchtzucker ist, entgegen der landläufigen Annahme, in hohen Mengen nicht gesünder als Haushaltszucker. Tipp: Ein Blick auf die Nährwerttabelle lohnt sich. Dort wird der Gesamtgehalt an natürlich enthaltenem sowie zugesetztem Zucker angegeben.

Dahinter ver­steckt sich Zucker 

Nicht immer lassen die Bezeichnungen der Zutaten automatisch auf Zucker schließen, denn Hersteller verwenden auch andere Zuckerarten oder süßende Zutaten, die für Konsumenten oft schwer als Zucker erkennbar sind. Hinter folgende Zutaten und Begriffen kann sich Zucker verstecken:

  • Saccharose (Rohr-, Kristall-, Rüben- oder Haushaltszucker)
  • Glukose(-sirup), Traubenzucker, Dextrose
  • Fruktose(-sirup), Fruchtzucker
  • Oligofructose
  • Laktose (Milchzucker)
  • Maltose (Malzzucker)
  • Invertzuckersirup
  • Molkenpulver, Süßmolkenpulver
  • Maltodextrin(e), Dextrine
  • Honig
  • Ahornsirup
  • Mais-/Reissirup
  • Agavendicksaft
  • Konzentrierte Fruchtsäfte
  • Dattelpaste oder Trockenobst/-früchte

Richtiges Naschen will gelernt sein

Kinder sollten erst so spät wie möglich mit Haushaltszucker konfrontiert werden. Ein generelles Naschverbot muss dabei nicht ausgesprochen werden. Süße Knabbereien sollten allerdings als etwas Besonders gelten und nicht zur Belohnung, als Pausenfüller, Trostpflaster oder gar zum Stillen von Hunger eingesetzt werden.