Vogelgrippe: Stallpflicht ab sofort in Kraft

(C) Pexels: Der erste Fall der aktuellen Vogelgrippe-Welle wurde in Wien bei einem Schwan festgestellt.
(C) Pexels: Der erste Fall der aktuellen Vogelgrippe-Welle wurde in Wien bei einem Schwan festgestellt.

Derzeit grassiert die Vogelrippe in Wien – das WBB berichtete. Bereits seit Jahresende sind in Wien und Niederösterreich mehrere Fälle der Geflügelpest, wie die Erkrankung auch genannt wird, bei Wildvögeln festgestellt worden. Ab heute tritt für Geflügel laut der Geflügelpest-Verordnung die Stallpflicht für Hausgeflügel in Kraft.

Stallpflicht

Bis auf weiteres müssen Geflügelbetriebe die Tiere in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen halten. Diese Stallpflicht gilt ab sofort bis auf Widerruf für alle Betriebe und Hobbyhalter, die 50 oder mehr Tiere halten. Gültig ist diese Verordnung in allen Gebieten „mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind. In Wien wurden im Dezember Der erste Fall in Wien trat am 30. Dezember 2022 bei einem Schwan auf. Seitdem wurden mehrere Wasservögel tot aufgefunden.

Die Vogelgrippe sorge im vergangenen Jahr in Europa für große Verluste in zahlreichen Geflügelbetrieben. Noch nie traf die Krankheit Europa so heftig. Das Virus H5N1 löst die Vogelgrippe aus. Sie ist eine hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Hochansteckend

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Besonders gefährdet sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten.

Eine Karte mit den betroffenen Regionen sowie ausführliche Informationen zu den Maßnahmen stehen auf der Website des Gesundheitsministeriums unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html zur Verfügung.