AK warnt: Zuverdienst-Grenze beim Kindergeld zu niedrig

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Die Arbeiterkammer (AK) schlägt Alarm: Eltern, die neben dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld geringfügig dazuverdienen, könnten in eine finanzielle Falle geraten. Grund dafür ist die fehlende Anpassung der Zuverdienstgrenze an die neue Geringfügigkeitsgrenze.

Die Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld liegt bei 8.100 Euro pro Jahr, was monatlich 530,23 Euro entspricht. Damit bleibt sie deutlich unter der ab 2025 geltenden Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro. Laut Eva-Maria Burger, Leiterin der AK Frauenpolitik, sei die Anpassung der Zuverdienstgrenze „ein Standardakt“, der jedoch verschleppt wurde. Dies könne für Eltern zu Nachzahlungen führen, wenn sie die neue Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.

AK fordert rasche Nachbesserung

Die AK erhält vermehrt Anfragen besorgter Eltern und fordert die Regierung sowie das Parlament auf, die Zuverdienstgrenze rückwirkend anzuheben. „Es braucht eine rasche Korrektur noch im Jänner, um die Betroffenen vor finanziellen Nachteilen zu schützen“, so Burger.