Corona Regeln Wien: Aktuell im Überblick

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Corona Regeln in Wien. Der harte Lockdown in Wien wurde bis 3. Mai beendet. Mit 06. Mai wurden neue Öffnungsschritte ab den 19. Mai angekündigt. Damit Sie den Überblick über die aktuellen Maßnahmen nicht verlieren, haben wir für Sie die wichtigsten Corona Regeln in Wien zusammengefasst.

Seit 3. Mai fährt das wirtschaftliche und geselschaftliche Leben in Wien langsam wieder hoch. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde gelockert. Die aktuellen Bestimmungen sollen dabei helfen, die Corona-Pandemie zu bekämpfen.

Wie Bürgermeister Ludwig am 6. Mai verkündete, dürfen ab 19. Mai Gastronomie, Kultur- und Sportbetriebe, Hotels und Bäder wieder öffnen. Bis dahin gelten folgende Corona Regeln.

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen gelten nur mehr 20 bis 6 Uhr. Die Ausnahmen – wie zum Beispiel Aufenthalte im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung – bleiben weiterhin aufrecht. Es gilt weiterhin einen Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen einzuhalten.

Während der Zeit von 6 bis 20 Uhr ist Treffen zwischen vier Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Zusätzlich dürfen sechs Kinder, für die eine Aufsichtspflicht gilt dabei sein.

Handel

Zusätzlich zu den Geschäfte des täglichen Bedarfs – Supermärkte, Apotheken und Drogerien – darf der gesamte Handel unter Auflagen öffnen. Die Geschäften dürfen nur mit FFP2-Maske betreten werden. Die Maximale Kundenanzahl ist mit 20 Quadratmeter pro Kunde reglementiert.

Schulen

Volle Präsenzunterricht gilt derzeit für Volksschulen und in den ersten vier Schulstufen der Sonderschulen. Die restlichen Schultypen sind in Schichtbetrieben geregelt. Nähere Informationen der Stadt Wien für Eltern rund um Schulen und Kindergärten finden Sie hier.

Mit 17. Mai sollen alle Schüler in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Friseure & Co

Friseure, Massagesalons und Tattoostudios dürfen wieder ihre Dienste anbieten. Den Zutritt zu den körpernahen Dienstleistern erhält man allerdings nur mit negativen Coronatests. Antigentests dürfen dabei nicht älter als 48h sein, bei PCR-Tests gilt ein Zeitraum von 72h.

Museen, Zoos und Bibliotheken

Für die Museen der Stadt gelten ähnliche Regelungen wie für den allgemeinen Handel. Es herrscht FFP2-Maksenpflicht und eine begrenzte Besucheranzahl (20m2 pro Kunde). Ähnliches gilt für Zoos und Bibliotheken.

Sport

Sporteln ist für Einzel- und Freizeitsportler erlaubt. Wobei Kontaktsportarten, abgesehen vom Profi-Sport, weiterhin untersagt ist. Ein Mindestabstand von 2 Metern ist zu haushaltsfremden Personen einzuhalten.

Vereinstraining ist für Kinder und Jugendliche unter erlaubt, sofern Sicherheitsmaßnahmen – wie zum Beispiel Training im Freien – eingehalten werden.

Weiterhin ist die Einhaltung der „OIDA-Regeln“ empfohlen – O wie „Obstond hoitn“, wie „Immer d‘Händ‘ woschn“, D wie „Daham bleiben“ und A wie „A Masken aufsetzn“. Zusätzlich zu diesen Schutzregeln hilft auch regelmäßiges Testen die Pandemie zu bekämpfen.

Hans Steiner
Chefredakteur