Augen auf: Gefahren beim privaten Autokauf

Gebrauchtwagenkauf privat, Fahrzeughändler
Wer ein gebrauchtes Auto beim Fahrzeughändler kauft, hat mehr rechtliche Ansprüche und ist davor geschützt, auf Kosten sitzen zu bleiben. © Freepik.com

„Lass dir beim Autokauf keinen Bären aufbinden“: Die Wiener Fahrzeughändler starten Informationskampagne für Konsumenten, die über verbreitete Irrtürmer und unterschätzte Risiken beim privaten Autokauf aufklärt. 

Wer privat ein Auto erwirbt, geht gemeinhin davon aus, dass der Verkäufer die Dinge ehrlich benennt, auf Vorschäden hinweist, ein lückenloses Serviceheft vorlegen kann und alle Angaben, etwa zur Laufleistung, korrekt sind. Die Realität sieht allerdings oft anders aus. Wenn es  Mängel am Fahrzeug gibt, bleibt der Käufer meistens auf dem Schaden sitzen. Denn eine wirkliche Garantie oder Gewährleistung ist für Privatkäufe nicht vorgesehen.  Das bestätigt der Verein für Konsumenteninformation, dem auch heuer schon wieder Dutzende Beschwerden im Zusammenhang mit Gebrauchtwagenkäufen vorliegen – dabei geht es meistens um technische Mängel.

Ernüchterndes OGH-Urteil zur Haftungsfrage

Ein Urteil des Obersten Gerichtshof sorgte kürzlich für Aufsehen: Ein Mann hatte privat einen über zehn Jahre alten gebrauchten PKW gekauft – mit gültigem Pickerl und nach einer einwandfreien Probefahrt. Die böse Überraschung folgte jedoch schon wenige Tage später: Nach nur 200 Kilometern kam es zu einem Motorschaden. Der Käufer klagte und ging in die Instanzen, bis der OGH Ende Juli entschied, dass der Verkäufer nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Einen Motorschaden mag ein privater Verkäufer mangels technischen Detailwissens nicht vorhersehen können, oft werden aber Mängel auch wissentlich verschwiegen. Der ÖAMTC warnt beim privaten Verkauf von Gebrauchtwagen explizit vor Betrügereien. Die Dunkelziffer ist hoch – viele Fälle werden aber mangels Aussicht auf Erfolg erst gar nicht zur Anzeige gebracht.

Fachhändler beim Gebrauchtwagenkauf als sichere Wahl

Unter dem Titel „Lassen Sie sich beim Autokauf keinen Bären aufbinden“ hat das Landesgremium Fahrzeughandel in der Wirtschaftskammer Wien eine Informationskampagne gestartet. Käufer können demnach also davon ausgehen, dass bei einem Gebrauchtwagen aus dem Fachhandel die Technik überprüft, die Werte korrekt und etwaige Schäden hinreichend dokumentiert sind. Und falls doch einmal etwas nicht passt, hat der Kunde das Recht auf seiner Seite. Denn die gesetzliche Gewährleistung ist bei Händlern nicht eingeschränkt oder gar ausgeschlossen. Von kostenloser Reparatur oder Austausch, über eine Preisreduktion bis hin zur Auflösung des Kaufvertrags bei wesentlichen oder unbehebbaren Mängeln sind die Maßnahmen je nach Sachlage im Falle des Falles klar definiert.

Glauben oder wissen? Käufer-Irrtümer zu Pickerl & Co.

  • Das Auto hat doch ein Pickerl (§ 57a), damit ist doch alles in Ordnung. Eine Überprüfung kann Monate zurückliegen. Das schließt aber nicht aus, dass aktuell  schwerwiegende Mängel vorliegen.
  • Wenn ich das Auto kaufe und das Pickerl noch ein Jahr gültig ist, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Das Pickerl ist wie vorher beschrieben eine Momentaufnahme. Nur wenige Tage oder Wochen später kann, was damals noch korrekt war, schon nicht mehr in Ordnung sein. Und man ist nie davor gefeit, dass etwa der Zahn- oder Keilriemen schon nach kurzer Zeit defekt wird oder ein Getriebeschaden eintritt. Privat kann man sich dann nicht schadlos halten.
  • Wenn etwas nicht in Ordnung ist, kann ich ja darauf bestehen, dass der Schaden behoben wird. Oder ich storniere einfach den Kauf!
    Da beim privaten Gebrauchtfahrzeugkauf ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden kann, besteht ein Rücktrittsrecht beim Privatkauf per se nicht. Es gilt: Gekauft wie besehen. Wer Mängel übersieht und erst später entdeckt, hat zumeist Pech gehabt.

Glauben oder wissen? Falschangaben und Laufleistung

  • Das Auto muss ja zu 100 Prozent den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So sollte es bei einem fairen Geschäft normalerweise sein. Was aber, wenn die Räder eine Dimension größer sind als für den Fahrzeugtyp vorgesehen? Was, wenn der Auspuff zu viel Lärm oder Abgase rauslässt? Dann haftet der Käufer, muss bei einer Kontrolle mit Strafen rechnen und für die Behebung selbst aufkommen. Und im schlimmsten Fall scheitert schon die Anmeldung, weil gravierende Mängel vorliegen.
  • Die Kilometerleistung muss stimmen, schließlich hat jedes Auto einen geeichten Tacho. Auch das ist im Prinzip korrekt, allein Fälle von Manipulationen gibt es immer wieder. Einigermaßen sicher kann man sein, wenn man ein lückenlos geführtes Serviceheft vorgelegt bekommt.
  • Wenn ich nachher bemerke, dass mir ein Vorschaden verheimlicht wurde, kann ich eine Reparatur erwirken oder unter Umständen das Geld zurückbekommen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Es lässt sich schwer pauschal sagen, wie die Chancen stehen, wenn wirklich gravierende Unfälle verheimlicht wurden. Zu seinem Recht kommt man dann aber nur mit einer zivilrechtlichen Klage. Hat man keine Rechtsschutzversicherung, können dafür aber rasch hohe Anwalts- und Gerichtskosten auflaufen, die das Risiko unkalkulierbar werden lassen.

Übersicht der Fahrzeughändler in Wien

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