Corona-Regeln in Wien: Was im Lockdown erlaubt ist

(C) Pexels: Maximal 20 Tage soll der erneute Lockdown in Österreich gelten.

Ab 22. November ist das Land wieder in einem generellen Lockdown. Der harte Lockdown soll durch die Kontaktreduktion die stark steigenden Infektionszahlen senken und die drastische Situation in den heimischen Intensivbetten mildern.

Der Lockdown in Österreich soll nach spätestens 20 Tagen lang enden. Nach zehn Tagen soll die Situation evaluiert werden. Mit 13. Dezember soll das Land wieder hochfahren. Für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, bleiben die Maßnahmen aufrecht. Die Schulen und Kindergärten in Wien bleiben auch während des 20-tägigen Lockdowns geöffnet.

Ausgangsbeschränkungen

Wie bereits aus den vorherigen Lockdowns bekannt, gelten die Ausgangsbeschränkungen von 0 bis 24. Uhr. Der private Bereich darf nur aus den bereits bekannten Gründen (z.B.: Einkaufen, Spazieren) verlassen werden:

  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. Lebensmittelhandel, Apotheken, Post oder Banken)
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • Um einzelne wichtige Bezugspersonen zu treffen
  • Gesundheitsdienstleistungen
  • Religiöse Grundbedürfnisse
  • Versorgung von Tieren
  • Arbeit und Ausbildung
  • Körperliche und psychische Erholung
  • Behördliche oder gerichtliche Termine, die sich nicht aufschieben lassen
  • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie

Handel

Während des Lockdowns gilt für den gesamten Handel ein Betretungsverbot. Ausgenommen davon sind u.a. Lebensmittelhandel, Drogerien, Zoofachgeschäfte. Click & Collect, also das Abholen vorbestellter Waren, ist erlaubt.

Gastro und Tourismus

Die Gastronomie muss während des Lockdowns geschlossen bleiben. Take Away bleibt erlaubt. Touristische Reisen nach und innerhalb Österreich sind bis 13. Dezember nicht möglich.

Arbeit

Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel sowie in den Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht, wenn zu anderen Personen Kontakt besteht. Sofern möglich, sollte auf Homeoffice umgestellt werden.

Schule und Kindergarten

Die Schulen und Kindergärten in Wien sind grundsätzlich geöffnet. Es gilt für alle Schulstufen eine Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler sollten – soweit es möglich ist – von zu Hause aus betreut werden. Die Schulen stellen dazu „Lernpakete“ zur Verfügung.

Die Wiener Kindergärten bleiben geöffnet.

Sport

Sogenannter „Breiten- und Amateursport“ ist derzeit nicht erlaubt. Körperliche Erholung und Sporteln im Freien bleibt erlaubt.

Spitäler und Pflegeheime

Für Besucher und Begleitpersonen gilt die 2G-Plus-Regel.

Die Besuchsanzahl ist eingeschränkt: Pro Woche darf ein Patient nur einen Besucher empfangen. Minderjährige dürfen zwei Besuche pro Tag empfangen. Für Pflegeheime gilt: zwei Personen pro Tag.

Amtswege und Parteienverkehr

Amtswege bzw. persönliche Termine werden nur in unaufschiebbaren, dringenden Fällen vorgenommen. Parteienverkehr findet nur nach vorheriger Terminreservierung statt.

Alle aktuellen Corona-Maßnahmen für Wien finden Sie unter https://coronavirus.wien.gv.at/.