Die Waffenverbotszone in Favoriten tritt in Kraft

Die Zone umfasst den Bereich zwischen dem Platz der Kulturen und dem Reumannplatz. © Berger

Die Vorfälle der letzten Wochen in und um den Reumannplatz haben Konsequenzen. Die angekündigte Waffenverbotszone tritt am Karsamstag in Innerfavoriten in Kraft.

Am 30.03.2024 tritt im Wiener Landesgebiet eine von der Landespolizeidirektion Wien gem. § 36b des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) verordnete Waffenverbotszone in Kraft. Die Zone umfasst den Bereich zwischen dem Platz der Kulturen und dem Reumannplatz.

Diese besagt: Zur Vorbeugung von gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen wird mit dieser Verordnung verboten, die genannte Örtlichkeit mit Waffen gem. § 1 WaffG oder Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Näheres siehe Verordnung.

Auf der Homepage der Landespolizeidirektion Wien, unter der Rubrik „Verordnungen der LPD Wien“, man diese einsehen.

www.polizei.gv.at/wien

Die Verordnung beinhaltet den Schutzzweck, Ausnahmen, Geltungsumfang (örtlich und zeitlich), Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Strafmaßnahmen bei Übertretungen und einen Lageplan. Die verordnete Waffenverbotszone tritt mit Ablauf des 30.06.2024 außer Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt sie von Montag bis Sonntag, von 00 bis 24 Uhr.

Dieser Bereich wurde zur Waffenverbotszone erklärt © LPD Wien

Es sind in einer Waffenverbotszone nicht nur Waffen, sondern auch gefährliche Gegenstände verboten – und zwar jene gefährlichen Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben. Diese Formulierung bedeutet kein absolutes Verbot des Betretens einer Waffenverbotszone mit gefährlichen Gegenständen – der Träger eines solchen Gegenstandes muss aber einen nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Grund für das Mitführen vorbringen können (z.B. unmittelbare Berufsausübung).