Nach einem Jahr Wohnbeihilfe NEU ist es Zeit Bilanz zu ziehen. Und die fällt positiv aus: Bezieher erhalten eine nahezu doppelt so hohe Förderung, Alleinerzieher profitieren besonders.
Seit der Initiierung der Wohnbeihilfe NEU bis zum Jänner 2025 konnten bereits rund 23.000 Haushalte davon profitieren und bekommen nun im Durchschnitt 230 Euro pro Monat an Wohnbeihilfe ausbezahlt. Damit hat sich die durchschnittliche Höhe der Wohnbeihilfe von 117 Euro pro Monat im Jahr 2023 auf derzeit 230 Euro pro Monat erhöht. Die Stadt Wien ist stolz auf diese Erfolgsbilanz, ein Blick auf die Haushaltstypen zeigt, Alleinerzieher besonders von der Umstellung profitieren. Pro Monat erhalten sie im Durchschnitt 327 Euro Wohnbeihilfe und sind damit die Gruppe mit dem höchsten durchschnittlichen Wohnbeihilfebezug.
„Durch den Erfolg der Wohnbeihilfe NEU und mit weiteren Erleichterungen, die wir jetzt vornehmen, beweist Wien einmal mehr, was es heißt Verantwortung für die soziale Absicherung aller Wienerinnen und Wiener zu übernehmen. Denn niemand soll aufgrund steigender Lebenshaltungskosten bedroht sein, sozial abzurutschen. Darauf schauen wir“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.
“Es ist besonders erfreulich, dass die Wohnbeihilfe NEU so gut greift und wir für weitere zielgerichtete Verbesserungen sorgen“, betont NEOS-Wien Wohnbausprecherin Selma Arapovic.
Weitere Erleichterung
Nun werden Adaptionen im neuen Wiener Wohnbeihilfegesetz vorgenommen, die für weitere Erleichterungen sorgen sollen. Vorgesehen ist eine Entlastung für Haushaltsgemeinschaften, denen Personen mit Behinderung angehören. Damit möchte die Stadt Wien ein weiteres Zeichen in Richtung Gerechtigkeit und soziale Treffsicherheit setzen. Weiters besondere Berücksichtigung finden Alleinerzieher, die selbstständig tätig sind. Zudem wird eine zusätzliche Wertanpassung im Gesetz verankert. Damit wird einem Wertverlust der Wohnbeihilfe effektiv und nachhaltig vorgebeugt.
Weiters wird eine rückwirkende Gewährung der Wohnbeihilfe für (höchstens) vier Monate ermöglicht. Bisher war die Gewährung von Wohnbeihilfe für einen vor Antragstellung liegenden Zeitraum ausgeschlossen. Gerade bei der Wohnbeihilfe ergeben sich aber oft schwierige Situationen für die Bezieherinnen und Bezieher, die ohne Wohnbeihilfe um den Erhalt ihres Wohnraums fürchten müssen. Diesem Umstand soll durch diese Regelung vorgebeugt werden.
Mit dem Wohnbeihilfe Checker ist für alle Wiener einfach überprüfbar, ob für sie ein Anspruch auf Wohnbeihilfe besteht: wien.gv.at/wohnbeihilfe-checker