
Nachdem in guter Zusammenarbeit zwischen den Magistratsdienststellen und dem Bezirk die Einfahrt bei der Quellenstraße 92 entfernt werden konnte, konnten auch die hohen Abmahnungen beendet werden. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schöberl will bisher Geschädigten helfen.
Vor Jahren gab es in der Quellenstraße 92 eine Werkstatt. Diese benötigte naturgemäß eine Einfahrt. Doch diese wurde unnötig als an dieser Adresse ein Kindergarten einzog. Das hinderte die Besitzerin der Liegenschaft allerdings nicht, ahnungslose „Falschparker“, die hier kurz hielten mit Androhung einer Besitzstörungsklage zur Zahlung von hohen Beträgen zu bringen. In Zusammenarbeit zwischen den Magistratsdienststellen und dem Bezirk wurde die Einfahrt entfernt und die Abmahnungen beendet. Aber was ist mit jenen, die bereits bezahlt haben?
“Die angeblichen “Besitzstörer” der Quellenstraße 92 haben möglicherweise gar keine Besitzstörung begangen. Der Grund: Aufgrund der Beschaffenheit des Grundstücks war es nicht möglich, mit einem Fahrzeug eine Garage oder Ähnliches zu erreichen. Somit fehlte von vornherein ein Besitzrecht, das hätte gestört werden können. Dies begründet einen Irrtum über die Vergleichsgrundlage, weshalb Personen, die das Vergleichsangebot angenommen und eine Pauschale bezahlt haben, diese zurückfordern können.”, so der Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schöberl. Um das zu erreichen bietet er eine Streitgenossenschaft an, um Geld für „Geschädigte“ zurück zu fordern.
Betroffene melden sich jetzt bitte direkt unter office@wslaw.at