Nachdem die Wassermassen langsam zurückgehen, beginnen viele Autobesitzer, sich Sorgen um ihr Fahrzeug zu machen. Einige hatten Glück und konnten ihr Auto rechtzeitig umparken oder in Sicherheit bringen. Andere sind sich unsicher, ob ihr Auto vom Hochwasser betroffen wurde, und wiederum andere wissen bereits um das Schicksal ihres Fahrzeugs.
ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl gibt Tipps zum Umgang mit Fahrzeugen, bei denen Wasserschäden zu befürchten sind. Vorab gilt: Wenn man sich unsicher ist, sollte das Auto auf jeden Fall abgeschleppt werden.
Auto im oder unter Wasser
- Unterhalb der Felgenmitte: In der Regel sind keine Funktionsprobleme zu erwarten. „Alle beweglichen Teile und auch die elektrischen Installationen liegen in diesem Fall noch über der Wasserlinie. Nur die Trag- und die Spurstangengelenke sollten überprüft und gegebenenfalls getauscht werden“, rät der ÖAMTC-Techniker.
- Über der Radmitte: In diesem Fall sind bereits Radlager und Antriebswellen betroffen. Wenn das Fahrzeug stunden- oder gar tagelang diesen Bedingungen ausgesetzt war, dringt Wasser in die Lager und Gelenke ein. „Dort bleibt es leider auch nach Absinken des Wasserspiegels“, sagt Kerbl. Der Auspuff ist ebenfalls betroffen und kann durch das Wasser angegriffen worden sein. Im Falle eines Schadens müssen Radlager, Antriebswellen und Auspuff getauscht werden.
- Über Türunterkante: Wasser dringt in den Innenraum und die Hohlräume der Karosserie ein. „Ein Werkstattaufenthalt ist unausweichlich“, so der ÖAMTC-Experte.
- Motorhaube unter der Wasserlinie: Wasser dringt in den Ansaugtrakt des Motors und über den Auspuff bis zu den Auslassventilen ein. Das Auto soll nicht gestartet werden. Fahrzeuge, die mehrere Stunden derart tief im Wasser waren, müssen anschließend gründlich in einer Fachwerkstatt getrocknet werden. Bei älteren Fahrzeugen können die Reparaturkosten einem Totalschaden gleichkommen.
Probleme mit der Versicherung
Wer nach dem Rückgang der Pegelstände Schäden an seinem Fahrzeug entdeckt, kann sich langwierige Streitereien mit der Versicherung durch richtiges Vorgehen ersparen. „Schäden sollten mit Fotos dokumentiert und der Versicherung unverzüglich gemeldet werden“, rät ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Das Auto daher auch nicht starten, sonst greift die Versicherungsschutz nicht.
Ob die Versicherung zahlt, hängt von einigen Faktoren ab. „Nur wer über eine abgeschlossene Kaskoversicherung verfügt, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung“, erklärt der ÖAMTC-Experte. Im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder zum Schrottplatz gedeckt.
Mehr Informationen und ein Video zu diesem Thema gibt es auf der Website des Mobilitätsclubs.