Klagen gegen Verbot von Kurzzeit-Vermietung

In der lebenswertesten Stadt der Welt wurde die Kurzzeit-Miete eingeschränkt ©YIELD PUBLIC RELATIONS GMBH

Die Initiative Wiener Apartmentvermieter, bestehend aus rund 50 Wienern, die Wohnungen an Touristen vermieten, hat zwei Verfassungsklagen gegen das kürzlich auf ganz Wien ausgeweitete Verbot der Kurzzeitvermietung eingereicht, das am 2. Juli 2024 in Kraft trat.

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Wien hat bereits mehrfach die touristische Vermietung von Wohnraum reguliert. Bereits seit 2018 ist in Wohnzonen (das sind im Wesentlichen die Bezirke innerhalb des Gürtels) laut § 7a Abs 3 Wr. BauO die gewerbliche Nutzung von Wohnungen für kurzfristige Beherbergungszwecke untersagt.

Mit der im Dezember 2023 beschlossenen Bauordnungsnovelle hat Wien die Regelungen neuerlich verschärft: Ab 2. Juli dürfen Wohnungen auch außerhalb von Wohnzonen nur noch für maximal 90 Tage im Jahr zu kurzfristigen Beherbergungszwecken vermietet werden. Eine darüberhinausgehende Vermietung ist nur nach Erlangung einer Ausnahmegenehmigung zulässig. „Die Genehmigung setzt, neben anderen Erfordernissen, die Unterschrift sämtlicher (Mit-)Eigentümer voraus, auch wenn diese bereits ihre Zustimmung zur kurzfristigen Vermietung zu Beherbergungszwecken im Wohnungseigentumsvertrag erteilt haben. Das Verfahren wird dadurch erheblich erschwert“, führt Martin Trapichler, der auf Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwalt der Initiative Wiener Apartmentvermieter, aus.

Die Initiative, bestehend aus rund 50 Vermietern, hat nun zwei Verfassungsklagen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, um sich gegen diese gesetzlichen Bestimmungen zu wehren. „Die erste Klage richtet sich gegen die Beschränkung der Kurzzeitvermietung innerhalb von Wohnzonen. Die zweite Klage zielt auf die beschränkenden Bestimmungen außerhalb von Wohnzonen ab“, ergänzt Trapichler.

Wirtschaftlicher Faktor Kurzzeitvermietung

Im Jahr 2022 gab es in Wien laut Wien Tourismus rund 13,2 Millionen Nächtigungen, von denen circa 2,2 Millionen in die Kategorie „sonstige Beherbergungsbetriebe“ entfallen. Buchungsplattformen liefern bereits seit Jahren Daten an EUROSTAT wobei für Wien im Jahr 2022 knapp 4,1 Millionen Nächtigungen (NACE-Klasse 55.2, ohne Hotels und Pensionen) gemeldet wurden. Das entspricht dann bei einer Gesamtanzahl von 15,1 Millionen Übernachtungen fast 30 Prozent der gesamten Wiener Nächtigungen im Jahr 2022.

Die Zahl dieser Nächtigungen ist 2023/2024 weiter gestiegen und wirft die Frage auf, wie die enorme Nachfrage ohne ganzjährige Kurzzeitvermietungen gedeckt werden kann. Die Ferienwohnungen generierten 2022 eine wirtschaftliche Wertschöpfung für lokale Kleinst- und Kleinunternehmen von etwa einer Milliarde Euro, die größtenteils in den „Grätzeln“ blieb und nicht international steuerschonend von großen Konzernen ins Ausland verschoben wurde. Sie sind somit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Wien, von dem direkt und indirekt zehntausende Arbeitsplätze abhängen.

„Meine Gäste essen gerne in den Lokalen im direkten Umfeld und besuchen Geschäfte um die Ecke. Das unterstützt die Unternehmer im Grätzl. Mit den neuen Regelungen wird diese wertvolle lokale Wertschöpfung stark eingeschränkt”, erklärt Sandra, Alleinerzieherin und Vermieterin einer Wohnung. Sie fürchtet, dass sie durch die neuen Richtlinien ihre Haupteinnahmequelle verliert.