Krank im Urlaub: Wie Sie garantiert nicht draufzahlen

Die E-Card gilt nicht überall, und auch mit ihr können hohe Kosten anfallen. ©Pexels

Man sollte meinen, dass sie überall gilt: Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der E-Card. Allerdings wird sie in manchen Ländern nicht anerkannt und selbst wenn, kann es im Detail schnell sehr schwierig werden. 

Lebensmittelvergiftung in Deutschland, Mopedunfall in der Türkei oder Sonnenstich in Griechenland: Medizinische Behandlungen im Urlaub können sehr teuer werden. „Die E-Card gilt nur bei Ärzten und in Krankenhäusern, die einen Kassenvertrag haben“, warnt AK-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum. Daher sollte man sich vor Reiseantritt Gedanken über die Krankenversicherung zu machen und im Zweifelsfall eine Reiseversicherung abzuschließen.

E-Card in Türkei nicht anerkannt

In der EU wird die E-Card anerkannt, ebenso in praktisch allen europäischen Ländern, die nicht in der EU sind. Trotzdem kann es schnell kompliziert werden. „In Serbien, Bosnien und Montenegro müssen Sie die Karte vor einer Behandlung beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorlegen und sich einen ortsüblichen Behandlungsschein holen“, erklärt Fraunbaum. In der Türkei gilt die E-Card nicht. Dort ist ein Betreuungsschein notwendig, der beim Dienstgeber oder bei der ÖGK erhältlich ist. Dieser muss gegen einen örtlichen Krankenschein getauscht werden.

Behandlung nur gegen Bezahlung

In Ländern, in denen die E-Card nicht gilt, muss die Arztrechnung vorerst selbst bezahlt werden. Die heimische Krankenversicherung ersetzt dann gegen Vorlage der Rechnung bis zu 80 Prozent der Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung zu Hause entstanden wären. „Erkundigen Sie sich, ob Sie über ihre Kreditkarte oder ihren Automobilclub unfall- und krankenversichert sind“, rät der AK-Sozialrechtsexperte, „wer auf Nummer Sicher gehen will, kann eine private Reiseversicherung für den Urlaub abschließen.“ Auch in Staaten, in denen die E-Card gilt, können Selbstbehalte oder Vorabzahlungen anfallen.

AK-Tipp: Rechnung verlangen

Falls Sie für eine Behandlung im Ausland bezahlen müssen, lassen Sie sich unbedingt eine Rechnung ausstellen. Sie muss eine detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen (z.B. Injektion, Wunde nähen…) und Medikamente beinhalten, ebenso Name und Anschrift des Behandlers sowie Angabe von Steuern und Abgaben. Je ausführlicher alles dokumentiert ist, desto mehr kann die Krankenkasse zurückerstatten. Lassen Sie die Rechnung auf Deutsch oder Englisch ausstellen und reichen Sie sie samt Zahlungsbeleg ein.