Sommer-Urlaub: Antworten auf wichtige Arbeitsfragen

Ein Flugzeug fliegt in den Sonnenuntegang.
„Ab in den verdienten Urlaub!“ heißt es zur Zeit für viele. ©Pixabay

Die Urlaubszeit läuft auf Hochtouren. Rund um das Thema schlagen gerade in diesen Wochen viele Fragen auf. Arbeitsrechtsexperten der Gewerkschaften klären über die wichtigsten Fragen auf. 

Grundsätzlich steht für jedes Arbeits- bzw. Kalenderjahr ein bezahlter Urlaub von fünf Wochen zu. Man kann aber nicht auf Urlaub gehen, wann man will. Urlaub muss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Auch wenn ein Betriebsurlaub vereinbart ist, muss dem Urlaub zugestimmt werden. Dazu kommt: Jemanden in Zwangsurlaub zu schicken, ist verboten!

Krank im Urlaub

Wer im Urlaub krank wird, sollte zum Arzt gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können. Wenn man länger als drei Tage krank sind, dann werden die Urlaubstage nicht abgezogen. Dafür braucht es aber der Krankenstandsbestätigung.

Achtung: Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage, das ursprünglich vereinbarte Urlaubsende bleibt unverändert aufrecht.

Geld statt Urlaub?

Kann man sich Urlaubstage auch ausbezahlen lassen, statt auf Urlaub zu gehen? Nein, eine Ablöse in Geld würde dem Erholungszweck des Urlaubes widersprechen. Urlaubstage können nur dann ausbezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis beendet ist – und noch Urlaubstage übrig sind.

Kann mein Urlaub verjähren?

Auch wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Man hat drei Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten sogar ausdrücklich sagen, dass der Urlaub verjähren könnte.

Weitere Infos: ÖGB Arbeitsrecht Urlaub

Hans Steiner
Chefredakteur