Wenn die Tage kürzer werden, sind Autofahrten bei Nebel und in der Dämmerung keine Seltenheit.Die sogenannte Tagfahrlichteinstellung sorgt bei Neufahrzeugen häufig nur für eine Beleuchtung vorne. Dadurch bleibt das Fahrzeugheck im Dunkeln zurück. So kann das unbeleuchtete Heck zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Eine umfassende Beleuchtung des Fahrzeugs – sowohl vorne als auch hinten – bietet die “Lichtautomatik”-Einstellung. Diese ist bei den meisten Fahrzeugen am Schalter unter „Automatik“ markiert. Fahrer:innen, die oft Fahrzeuge wechseln, etwa Leih- oder Sharing-Autos nutzen, sollten jedoch bewusst die Beleuchtung kontrollieren, da viele Fahrzeuge nicht automatisch mit Lichtautomatik starten. Ohne vorherige Kontrolle besteht das Risiko, auch in dunklen Tunneln oder bei schlechter Sicht ohne Rückbeleuchtung zu fahren.
“Vielen ist nicht bewusst, dass die Rücklichter mit bloßer Tagfahrlichteinstellung dunkel bleiben, denn hierbei wird das Fahrzeug ausschließlich vorne beleuchtet”, warnt Seidenberger. “Es muss die Einstellung ‘Lichtautomatik’ gewählt werden, dann schalten die Sensoren auch bei Dämmerung oder im Tunnel die Rücklichter automatisch mit ein. Mit der Einstellungswahl ‘Abblendlicht’ wird das Fahrzeugheck von Anfang an mitbeleuchtet. Ein dunkles Fahrzeugheck erhöht die Gefahr eines Auffahrunfalls jedenfalls erheblich.”
Unwissenheit schützt nicht
Ein weiterer Grund, warum Fahrer:innen oft unzureichend beleuchtet unterwegs sind, könnte die bei einigen Fahrzeugen stets aktive Armaturenbeleuchtung bei Tagfahrlicht sein. “Hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe: Der Strafrahmen für das Fahren mit unzureichender Beleuchtung kann bis zu 10.000 Euro betragen, meist liegt die Strafe zwischen 80 und 200 Euro”, so Marion Seidenberger. Sie appelliert an die Verantwortung der Fahrer:innen: “Man ist verpflichtet, sich mit den Funktionen des Fahrzeugs, das man gerade fährt, vertraut zu machen. Letztendlich geht es um die eigene Sicherheit und darum, gut gesehen zu werden.”