
250 Arbeitsplätze hätten entstehen können. Doch Gastro-Großhändler Transgourmet wird den geplanten Neubau des Gastronomie-Großmarktes mit angeschlossenem Logistikzentrum im Auhof nicht weiterverfolgen.
Diese Meldung kommt überraschend, nachdem die heftigen Diskussion um Sinn oder Unsinn des neuen Transgourmet-Zentrums am Stadtrand (14. Bezirk) schon zweieinhalb Jahre her ist. 2022 wurde ein gültiger Baurechtsvertrag mit den Grundstückseigentümern Stadt Wien und ASFINAG unterzeichnet. Doch jetzt sagt Transgourmet: Die bundesweite Gesetzeslage ermöglicht eine langfristige Blockade. Daher gebe es für den Konzern keine Planungssicherheit.
Keine 250 Arbeitsplätze!
In der Aussendung von Transgourmet ist Resignation zu spüren. “Trotz intensiver Vorarbeit konnte bislang keine tragfähige Umsetzungsperspektive geschaffen werden. Diese Entscheidung ist uns alles andere als leichtgefallen,“ so Geschäftsführer Manfred Hayböck. “Als ordentliche Kaufleute wissen wir: Wer Verantwortung übernimmt, muss auch den Mut haben, einen Schlussstrich zu ziehen – insbesondere dann, wenn zentrale Rahmenbedingungen dauerhaft unklar bleiben.”
Gewerbefläche bleibt ungenutzt
Konkret meint er damit: “Verbleibende Rechtsunsicherheiten zum vertraglich vereinbarten Long Stop Date Mitte 2025 sowie der Möglichkeit weiterer Verzögerungen und allfälliger – derzeit nicht absehbarer – Einsprüche in den weiteren Genehmigungsverfahren.” Klingt nach überbordender Bundesbürokratie. Durch den Rückzug bleiben 24.000 m² versiegelt (Tankstelle, Hotel, Parkplätze), der Lieferverkehr wird nicht am Stadtrand gebündelt, 85 Millionen Bauvolumen sind ebenso dahin wie 250 neue Jobs.
Bürgerinitiative blockiert
Die Chronologie: Die Wiener Landesregierung stellte im Jänner 2024 fest, dass das Vorhaben nicht UVP-pflichtig ist. Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde erhoben – von der außerhalb Wiens agierenden Bürgerinitiative “Pro Thayatal”. „Der erste Verhandlungstermin beim Bundesverwaltungsgericht wurde nach 16 Monaten nun für Mitte Mai 2025 angesetzt“, so Hayböck. „Allein diese Zeitschiene macht deutlich, dass keine Planungssicherheit besteht.“ Und der Mittelwert für die Dauer von UVP-Verfahren liegt bei 22,6 Monaten!