So wird bei uns für ein Blackout vorgesorgt

Die Gefahr eines landesweiten Stromausfalls darf nicht unterschätzt werden. ©iStock by Getty Images

Österreich zeichnet sich zwar durch eine überdurchschnittlich stabile Stromversorgung aus, aber verschiedenste Einflüsse und neue Faktoren wie Gaskrise und Cybercrime erhöhen das Risiko eines plötzlichen, überregionalen und länger andauernden Strom-, Infrastruktur- und Versorgungsausfalls (so genanntes „Blackout“). Umso wichtiger ist es, mögliche Szenarien und Präventionsmaßnahmen durchzuspielen und sich gemeinsam vorzubereiten. Die führenden Lebensmittelgroßhändler (LGH) des Landes haben einen Blackout-Vorsorge-Plan entwickelt.

Der LGH-Blackout-Vorsorge-Plan wurde im Handelsverband-Ressort „Sicherheit im Handel“ unter der Leitung von Robert Spevak ausgearbeitet. Der Abteilungsleiter Revison und Sicherheit bei Metro Österreich sagt dazu: „Die gleichartige Abwicklung eines Konzepts an allen Standorten des Lebensmittelgroßhandels in Österreich bringt für die Stakeholder Sicherheit, Orientierung und dient der öffentlichen Ruhe. Das unterstützen wir aus voller Überzeugung“, so Robert Spevak. „Unser Ziel ist eine einheitliche Vorgehensweise im Falle eines möglichen Blackouts. Denn eines ist klar: Je besser der österreichische Lebensmittelhandel auf ein Blackout vorbereitet ist, desto besser können wir auch die schwer vorhersehbaren Folgen einer potenziellen Versorgungskrise bewältigen“, bekräftigt Initiator und Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Der LGH-Blackout-Vorsorge-Plan

  • Phase 1: Totaler Stromausfall (24-48 Stunden)

Der Lebensmittelgroßhandel wird versuchen, für Kunden der Grundversorgung, z.B. Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Einsatzorganisationen inkl. Bundesheer, öffentliche Körperschaften, die Versorgung mit Lebensmitteln – zumindest die Möglichkeit zur Abholung – sicherzustellen. Die Abholmärkte sind hingegen geschlossen. Sofern möglich, soll auch eine Zustellung angeboten werden, wobei diese definitiv nicht von allen Lebensmittelgroßhändlern durchgeführt werden kann.

  • Phase 2: Hochschaltphase der Stromnetze (2 bis 4 Tage)

Der Lebensmittelgroßhandel wird analog zu Phase 1 versuchen, zumindest für Kunden der Grundversorgung die Versorgung mit Lebensmitteln – zumindest die Möglichkeit zur Abholung – sicherzustellen. Überall dort, wo ein Notbetrieb sichergestellt werden kann, soll es einheitliche Mindest-Öffnungszeiten von 10bis 15 Uhr geben. Die Abholmärkte sind also grundsätzlich für alle Kunden wieder offen, es kann jedoch bei längeren Stromausfallphasen zu Einschränkungen kommen.

  • Phase 3: Stabilisierung der Stromversorgung (7 bis 14 Tage)

Der heimische Lebensmittelgroßhandel ist zumindest auf einen 14-tägigen Krisenbetrieb vorbereitet, um die absehbaren Folgeprobleme eines Blackouts bestmöglich bewältigen zu können. Die LGH-Abholmärkte sind in Phase 3 wieder für alle Kunden geöffnet. In der Zustellung wird zumindest versucht, sukzessive wieder alle Kunden bestmöglich zu servicieren.

EU-Richtlinie zum Schutz kritischer Infrastruktur

Der Schutz kritischer Infrastrukturen soll künftig auch durch die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen verbessert werden. Die EU-Mitgliedstaaten sollen demnach bis spätestens 17. Jänner 2026 über eine nationale Strategie zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen verfügen, Risikobewertungen durchführen und die kritischen Einrichtungen in den jeweiligen Sektoren ermitteln. Die „Produktion, Verarbeitung und der Vertrieb von Lebensmitteln“ ist einer der genannten Sektoren. Bis spätestens 17. Oktober 2024 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Der LGH-Blackout-Vorsorge-Plan versteht sich für diesen Prozess als elementarer Eckpfeiler und als Fundament zur Stärkung der Resilienz der kritischen Infrastruktur Lebensmittelhandel.

Hans Steiner
Chefredakteur