Die Stadt Wien greift Familien mit dem zinsgünstigen Eigenmittelersatzdarlehen finanziell unter die Arme. Damit wird der Einzug in eine geförderte Immobilie vor Allem für junge Familien wieder leistbar.
Wer in Wien eine geförderte Wohnung eines gemeinnützigen Bauträgers bezieht, steht oft vor einer großen finanziellen Hürde. Beim Einzug verlangen die Bauvereinigungen in der Regel einen sogenannten Finanzierungsbeitrag, der sich aus einem Grund- und Baukostenanteil zusammensetzt. Dieser bewegt sich meist in einer beachtlichen Größenordnung von 15.000 bis 30.000 Euro.
Da viele junge Paare und Familien diese hohen Eigenmittel nicht sofort auf der hohen Kante haben, müssten sie normalerweise teure Kredite am freien Markt aufnehmen. Hier setzt die Stadt Wien mit einem maßgeschneiderten Angebot an, um den Start in den eigenen vier Wänden zu erleichtern
„Keine Stadt steht weltweit so für leistbares Wohnen wie Wien. In unserer Stadt sorgen wir dafür, dass Wohnen für alle Wienerinnen und Wiener leistbar bleibt. Das gelingt uns, indem wir leistbaren Wohnraum mit über 420.000 geförderten Wohnungen selbst zur Verfügung stellen, strenge Regeln gegen Entziehen von Wohnungen durch Kurzzeitvermietung schaffen und durch gezielte Förderungen für junge Familien bis weit in den Mittelstand hinein. Leistbares Wohnen ist in Wien für alle Menschen verfügbar und kein Nischenprogramm. Darum stellen wir heuer 6,5 Millionen Euro für einen leistbaren Start in ein neues Zuhause zur Verfügung.“, so Bürgermeister Michael Ludwig.
Auch Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch unterstreicht die soziale Bedeutung dieser Maßnahme: „Der soziale Wohnbau in Wien ist das Rückgrat für den sozialen Zusammenhalt. Ein sicherer und leistbarer Mietvertrag gibt Stabilität und Chancen im Leben. Um insbesondere auch junge Wienerinnen und Wiener beim Zugang zum sozialen Wohnbau bestmöglich zu unterstützen, stellt das Land Wien ein eigenes Darlehen für den Eigenmittelanteil von geförderten Wohnungen zur Verfügung. Damit fördern wir die Sicherheit und Stabilität, die ein eigenes leistbares und dauerhaftes Zuhause gibt.“
Ein Prozent Fixzins schützt vor dem Finanzmarkt
Das Prinzip der Förderung ist einfach: Je geringer das Einkommen der Betroffenen ist, desto höher fällt die finanzielle Unterstützung der Stadt aus. Die Aufteilung erfolgt über vier klar definierte Förderstufen, die sich am Nettoeinkommen des gesamten Haushalts orientieren. Das Darlehen übernimmt dabei einen Anteil zwischen 2,5 Prozent und bis zu 12,5 Prozent der reinen Baukosten. Wer in die vorderen beiden Stufen rutscht, profitiert gleich doppelt: Die Rückzahlung des Darlehens beginnt in diesen Fällen erst nach einer Frist von fünf Jahren. Das verschafft den Familien in der meist sehr kostenintensiven Phase der Wohnungseinrichtung den nötigen finanziellen Spielraum. Danach wird das Darlehen halbjährlich zurückgezahlt. Ein großer Pluspunkt ist die absolute Planungssicherheit. Durch den fixen Zinssatz von nur einem Prozent pro Jahr und einer maximalen Laufzeit von bis zu 25 Jahren bleiben Familien vor den gefürchteten Zinsschwankungen des freien Bankenmarktes komplett geschützt.
Zusätzlich zur Baukostenförderung können Haushalte der Stufen 1 und 2 eine Grundkostenförderung beantragen. Diese schlägt in der ersten Stufe mit 200 Euro und in der zweiten Stufe mit 100 Euro pro Quadratmeter zu Buche. Die gesamte Förderung wird allerdings nur für eine rechtlich definierte „angemessene Wohnfläche“ ausgezahlt. Für eine Einzelperson liegt diese Grenze bei maximal 50 Quadratmetern, für zwei Personen bei 70 Quadratmetern. Für jedes weitere Familienmitglied kommen 15 Quadratmeter hinzu. Einen spürbaren Bonus gibt es für Jungfamilies, bei denen alle Personen das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Ihnen rechnet die Stadt pauschal 15 Quadratmeter extra an.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
Wie massiv die Entlastung im Alltag aussieht, zeigt eine modellhafte Beispielrechnung der Stadt. Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern und einem statistisch durchschnittlichen Jahresnettoeinkommen von 70.000 Euro fällt exakt in die Förderstufe 2. Sie zieht in eine neue, geförderte Wohnung mit einer Fläche von 93 Quadratmetern, für die ein Eigenmittelanteil von rund 39.000 Euro fällig wird. Bei angenommenen Baukosten von 316.200 Euro steht der Familie ein Baukostendarlehen von 7,5 Prozent (23.400 Euro) sowie eine Grundkostenförderung von 9.300 Euro zu. Das ergibt eine Darlehenssumme von stolzen 32.700 Euro. Müsste dieselbe Familie diesen Betrag zu marktüblichen Konditionen von beispielsweise vier Prozent Zinsen finanzieren, beliefen sich die Gesamtkosten auf rund 46.000 Euro. Dank des städtischen Angebots spart sich die Familie unter dem Strich rund 10.000 Euro.
Wichtig zu wissen ist, dass es sich hierbei um eine streng personenbezogene Förderung handelt. Sollten die Mieter vor dem Ende der Laufzeit aus der geförderten Wohnung ausziehen, lässt sich das Darlehen nicht einfach auf Nachmieter übertragen. Der noch offene Restbetrag muss beim Auszug vollständig an die Stadt zurückgezahlt werden. Auch signifikante Einkommensänderungen nach oben hin können zu einer Anpassung der Raten oder zu einer vorzeitigen Rückzahlungsverpflichtung führen, wenn die Höchsteinkommensgrenzen überschritten werden. Wer prüfen möchte, ob er anspruchsberechtigt ist, kann den offiziellen Online-Rechner der Stadt Wien nutzen. Die Antragstellung erfolgt im Anschluss unkompliziert über ein digitales Online-Formular oder persönlich bei der Magistratsabteilung 50.
Eigenmittel-Ersatzdarlehen online beantragen: Hier.
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