Wien sagt Rasern den Kampf an

(C) Pixabay: Raser gefährden den Straßenverkehr.
(C) Pixabay: Raser gefährden den Straßenverkehr.

Straßenroadys gefährden sich selbst und das Leben anderer. Sie sind nicht nur eine Gefahr im Straßenverkehr, sondern auch eine Plage für Anrainerinnen und Anrainern. Denn die Treffen der Roadrunner-Szene sind von lauter Musik und nächtliches Motorengeheul, das weit über 120 Dezibel erreicht, begleitet. Nun sagt die Stadt Wien der Raser- und Tuning-Szene den Kampf an.

Erste Bilanz

Das Jahr ist noch jung und trotzdem wurden bei Schwerpunktaktionen der Stadt gemeinsam mit der Polizei bereits 47 Fahrzeuge sprichwörtlich aus dem Verkehr gezogen. „Die Sicherheit im Straßenverkehr hat oberste Priorität. Deshalb haben wir seitens der Stadt gemeinsam mit der Polizei die nächtlichen Schwerpunktaktionen stark ausgeweitet. Allein dieses Jahr haben wir bereits 47 Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen, die eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellten, im Vorjahr waren 171.“ erklärt Mobilitätsstadträtin Ulli Sima.

Schnellrichter und Strafen

Bei den Schwerpunktaktionen können die Beamten eine Schnellrichterin hinzuziehen. Diese spricht direkt das Strafmaß aus. Heuer geschah das bereits 147-mal. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt, wie eng es für die Raser wird: 2021 geschah dies „nur“ 270-mal. Das ausgesprochene Strafmaß liegt bei durchschnittlich 900 Euro. Amtsärzte gehen bei den Kontrollen gegen Alko- und Drogenlenker vor.

Bundesländer-Allianz

Stadträtin Sima präsentierte Anfang April gemeinsam mit dem Salzburger Verkehrslandesräten Schnöll und dem Kärntner Verkehrslandesrat Schuschnig ein Maßnahmenbündel gegen Raser. Weiters einigte man sich auf die Gründung einer „Task-Force-Raser“, um die Bundesländerkooperation auszubauen. „Wir wissen, dass die Roadrunner-Szene gut vernetzt ist, umso wichtiger, dass wir es in Zukunft auch sind“, so Stadträtin Sima, die allerdings auf auch notwendige Verschärfungen im Bund verweist: „Um eine bessere Handhabe gegen diese Szene zu haben, brauchen wir zusätzliche Möglichkeiten im Bundesgesetz. So soll bei Wiederholungstätern auch eine dauerhafte Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich sein. Damit steht dann für viele fast schon das ‚Lebenswerk‘ auf dem Spiel, dann überlegt man sich hoffentlich zweimal, ob man sich künftig noch einmal so rücksichtlos und die Allgemeinheit gefährdend im Straßenverkehr verhält.“