Erfolg für das Arbeiterkammer-Beratungszentrum Donaustadt im Kampf um einen behinderten Arbeitnehmer, der als Küchenhilfskraft in einem Hotel im 21. Bezirk gearbeitet hat.
Da er aus einem EU-Land extra zum Arbeiten nach Österreich gekommen war, wurde ihm vom Arbeitgeber ein Zimmer zur Verfügung gestellt. Obwohl niemand an seiner Tätigkeit etwas auszusetzen hatte, wurde Herr N. von einem Tag auf den anderen gekündigt und sofort dienstfrei gestellt. Aber es kam noch schlimmer: Er musste am selben Tag die Unterkunft räumen und war somit obdachlos!
Verzweiflung
Herr N. wandte sich in seiner Verzweiflung an die Arbeiterkammer, wo Arbeitsrechtsexperten feststellten, dass man unter anderem die Kündigungsfrist falsch berechnet hatte. Nach einer Intervention bekam er 2.700 Euro nachgezahlt. „Darüber hinaus führt die AK auch ein Verfahren, um eine weitere Entschädigung für Herrn N. zu erkämpfen“, meint Jasmin Haindl, die Leiterin des Beratungszentrums. „Als begünstigter Behinderter ist für ihn nämlich ein ganz besonderer Kündigungsschutz vorgesehen.“ Es lohnt sich also, gemeinsam mit der Arbeiterkammer um sein Recht zu streiten!