Ende des E-Scooter-Chaos: Strenge Vorgaben, Kontrollen und Strafen an Betreiber wirken
Aktuelle Konzessionen laufen Mitte 2027 aus
Die bestehenden Konzessionen aus dem Jahr 2023 enden Mitte 2027, daher schreibt die Stadt Wien das E-Scooter-Sharing neu aus. In einem europaweiten Vergabeverfahren erhalten jene bewerbende Unternehmen den Zuschlag, die die besten Gesamtkonzepte vorlegen.
Miet-E-Scooter bewerben sich für mindestens 3 Jahre
Künftig sind in Wien, wie aktuell, höchstens zwei E-Scooter-Sharing-Anbieter zugelassen. Die Konzessionen werden für drei Jahre vergeben und können zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Vertragsstrafen sichern die Einhaltung der Pflichten ab. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist zudem eine sofortige Vertragsauflösung möglich.
Weniger E-Scooter, weniger Nutzungskonflikte
Die Zahl der E-Scooter bleibt auf rund 4.200 Fahrzeuge begrenzt. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass sich diese Obergrenze in Wien bewährt und ein erneutes Auftreten der bisherigen Probleme verhindert.
So bleibt das Angebot weiterhin attraktiv, ohne den öffentlichen Raum erneut durch ein Überangebot zu belasten. Zudem erleichtert die Begrenzung die Kontrollen und die eindeutige Zuordnung von Verstößen.
Wildwuchs schon 2023 beseitigt
Um Wiens Gehsteige von Stolperfallen durch herumliegende Miet-E-Scooter zu befreien und das ärgerliche Chaos zu beenden, hat die Stadt Wien das Miet-E-Scooter System mit Sommer 2023 auf ganz neue Beine gestellt. So wurden strengere Regeln für das Abstellen von Miet-E-Scootern erlassen, das Abstellen am Gehsteig verboten, 400 gekennzeichnete Abstellflächen in ganz Wien geschaffen.
Bis 2023 gab es unbeschränkten Zugang der E-Scooter-Anbieter und entsprechenden Wildwuchs: Mit der Neuregelung wurde die Anzahl der Anbieter als auch der E-Scooter – von 9.000 auf rund 4.200 drastisch reduziert. Es folgten strenge Kontrollen und Strafen an die E-Scooter-Betreiber bei Nicht-Einhaltung der Regeln – mit Erfolg!
54.000 Verwaltungsstrafen seit 2023
Insgesamt wurden seit Juni 2023 rund 54.000 Verwaltungsstrafen gegen die Betreiber verhängt. Waren es nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage im Sommer 2023 pro Monat zwischen 2.500 und 7.200 entsprechende Verwaltungsstrafen gegen die E-Scooter-Betreiber, so sind es 2026 nur noch durchschnittlich 120 pro Monat. Im September 2026 wurden 124 Beanstandungen verzeichnet. Die Strafen wegen nicht ordnungsgemäßen Abstellens der Gefährte gingen damit gegenüber dem zweiten Halbjahr 2023 um fast 97 Prozent zurück.
Sima: „Scooter-Chaos beendet“
„Mein Ziel war es, das völlig inakzeptable E-Scooter-Chaos in unserer Stadt zu beenden. Niemand will herumliegende E-Scooter, die zudem auch gefährliche Stolperfallen sind. Unsere vielen und strengen Maßnahmen wirken, danke an alle Beteiligten – von der Parkraumüberwachung, der Mobilitätsagentur, der MA 65 über die Gruppe Sofortmaßnahmen bis zur Abschleppgruppe der MA 48. Wien hat mit den strengen Vorgaben ein Modell geschaffen, das international als Best-Practice-Beispiel gilt.“
…so Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. Da die bestehenden Konzessionen Mitte 2027 enden, schreibt die Stadt Wien das E-Scooter-Sharing neu aus. In einem europaweiten Vergabeverfahren erhalten jene Bewerber den Zuschlag, die die besten Gesamtkonzepte vorlegen.
Strenge Abstellregeln für E-Scooter
Das Abstellen von E-Scootern auf Gehsteigen bleibt strikt verboten. Die Konzessionäre müssen verstärkte Vor-Ort-Kontrollen und eigene Ordnungsdienste vorsehen. Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung, Abstellung und Wartung ihrer Fahrzeuge verantwortlich.
400 E-Scooter Abstellflächen für Wien
Die Stadt Wien hat in den vergangenen Jahren rund 400 Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet. Diese sind vorrangig zu nutzen: Endet eine Fahrt in einem Umkreis von rund 100 Metern um eine solche Fläche, muss der E-Scooter dort abgestellt werden. Die Nutzung von Radabstellanlagen durch die Ausbringung von Miet-E-Scootern wird dagegen künftig stark eingeschränkt. Technische Maßnahmen und Schwerpunktkontrollen sollen die Einhaltung der Vorgaben sichern.
Mehr Sicherheit
Im Auswahlverfahren gelten hohe Anforderungen an die Fahrzeuge: Die E-Scooter müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen und hohe Verkehrssicherheitsstandards erfüllen. Dazu zählen Maßnahmen gegen das Fahren zu zweit und das regelwidrige Fahren auf Gehsteigen. Technische Lösungen sollen eine sichere und regelkonforme Nutzung fördern.
Entscheidend sind die besten Gesamtkonzepte
Bei der Vergabe zählen vor allem Konzepte, die nachweislich eine geordnete und sichere Nutzung fördern. Bewertet werden unter anderem:
- effektive Kontroll- und Sanktionssysteme,
- technische Sperren gegen regelwidriges Abstellen,
- wirksame Vorkehrungen gegen das Fahren zu zweit,
- Maßnahmen gegen regelwidriges Fahren auf Gehsteigen,
- schnelle Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge,
- verstärkte Kontrollen durch Ordner*innendienste,
- hohe technische Sicherheitsstandards,
- eine möglichst geringe Beanspruchung von Radabstellanlagen,
- nachhaltige Lösungen,
- ein Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Wien sowie
- attraktive Angebote für die „letzte Meile“.

