Städtische Gemeindewohnungen dürfen nicht zur Vermietung durch die Plattform Airbnb angeboten werden, auch wenn die Mieter sie zur Verfügung stellen wollen. Das Handelsgericht Wien hat in erster Instanz der Stadt recht gegeben. Die Stadt möchte, dass AirBnB selber überprüft, ob eine Wohnung überhaupt vermittelt werden darf. Zu diesem Zweck hat die Stadt bereits eine Adressliste übermittelt. Die Plattform verlangte aber bisher die Überprüfung der Adressen durch Wiener Wohnen. Das war jedoch undurchführbar, weil Mitarbeiter dafür ständig Inserate überprüfen müssten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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