Eine halbe Millionen Euro konnte die Arbeiterkammer alleine bis jetzt für geprellte Fitnesscenter-Kunden zurückholen. Wie das Wiener Bezirksblatt berichtete, ging die Kammer gegen zu unrecht verrechnete Pauschalen und Gebühren gerichtlich vor und bekam recht.
Bisher haben sich mehr als 20.000 Betroffene bei der Kammer gemeldet und ihr Geld von den Ketten zurückbekommen. Noch bis Ende Mai können betroffene Kunden sich bei der AK melden.
Rückzahlung
Im vergangenen Jahr gab der Oberste Gerichtshof (OGH) der AK der Klage gegen Clever fit Recht. Denn die zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen verrechneten Entgelte – wie Chipgebühr oder gar eine Energiekostenpauschale – sind rechtswidrig. Ähnlich „kreative Entgelte“ wurden unter anderem bei den Ketten Fitfabrik, Fitinn, Fit/one und GetUFit als rechtswidrig erklärt. Gegen McFit ist noch ein Verfahren beim OGH anhängig. Die AK rechnet bald mit einem Urteil.
„Die meisten Fitnesscenterbetreiber zahlten die rechtswidrig kassierten Entgelte nicht von sich aus zurück, obwohl die Urteile vorliegen“, beklagt Konsumentenschützer Martin Goger. „Betroffene müssen selbst tätig werden. Das funktioniert jedoch auch nicht immer, daher haben wir die Unternehmen zur Rückzahlung aufgefordert.“
Bis Ende Mai können sich Betroffene noch über das AK Online-Kontaktformular anmelden: www.arbeiterkammer.at/fitness.