Die Zahl der Finanzsanierungsunternehmen in Österreich steigt rasant an, und damit auch die Beschwerden, die bei der Arbeiterkammer (AK) eingehen. Eine aktuelle Analyse zeigt, dass Verbraucher:innen statt der erhofften, günstigeren Kredite oft mit hohen Kosten belastet werden. Im Schnitt müssen sie mit etwa 800 Euro pro Streitfall rechnen. Christian Prantner, Konsument:innenschützer der AK, warnt: „Verschuldete Konsument:innen werden schamlos abgezockt!“
Wer online nach Lösungen für seine finanziellen Probleme sucht, stößt schnell auf eine Vielzahl von Finanzsanierungsunternehmen. Oft ist der Aufbau dieser Firmen verwirrend: Ein Anbieter kümmert sich um die Werbung und vermittelt kostenpflichtig an ein anderes Unternehmen, das die Finanzsanierung durchführt. Dabei schließen Verbraucher:innen nicht nur einen Vermittlungsvertrag, sondern auch einen Sanierungsvertrag ab. Viele glauben, sie würden einen neuen Kredit erhalten, um ihre alten Schulden abzuzahlen. Doch das ist oft nicht der Fall. Im Kleingedruckten steht, dass lediglich Gespräche mit Gläubigern geführt werden sollen, um die Schulden neu zu regeln. Die vielen Versprechungen erweisen sich häufig als leer, während die Unternehmen hohe Gebühren kassieren.
Zunehmende Beschwerden
Von September 2023 bis September 2024 registrierten die Arbeiterkammern in ganz Österreich 801 Beschwerden über Finanzsanierer. Die professionell gestalteten Webseiten und verlockenden Werbung in sozialen Medien ziehen viele in die Falle. Wenn Verbraucher:innen versuchen, aus ihren Verträgen auszusteigen, kommt es oft zu Streitigkeiten über die Rückerstattung von gezahlten Gebühren und Kautionen. Ein weiteres Problem ist, dass das gesetzliche Rücktrittsrecht von zwei Wochen nach Vertragsabschluss in vielen Fällen nicht anerkannt wird.
AK fordert mehr Schutz für Konsument
Die Arbeiterkammern haben bereits zahlreiche erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen unseriöse Finanzsanierer geführt, darunter eine Verbandsklage gegen die Debitoria GmbH und die A-Z Finanzmanagement GmbH wegen unzulässiger Vertragsklauseln. Auch weitere Musterprozesse sind im Gange, um den betroffenen Verbraucher:innen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Um die Verbraucher:innenbesser zu schützen, setzt sich die AK für folgende Maßnahmen ein:
- Verbot des Begriffs „Finanzsanierung“: Die AK fordert, dass die Schuldenberatung ausschließlich in die Hände staatlich anerkannter Schuldner:innen gehört.
- Einführung gesetzlicher Schutzbestimmungen: Bei der Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie sollten neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Konsumentenschutz stärken.