Arbeitsrecht: Die besten Tipps für Ferialjob und Praktikum

Jemand unterschreibt einen Vertrag.
Den Vertrag unbedingt prüfen lassen, bevor man ihn unterschreibt. ©Pexels

27 % aller Wiener Schüler jobben in den Ferien. In dieser Phase ist vieles neu, einschließlich des Arbeitsrechts. Hier besteht ein großer Bedarf an Informationen, wie eine neue Studie zeigt. Wiener Bezirksblatt und Arbeiterkammer verraten die wichtigsten Tipps vor Antritt von Ferialjob oder Praktikum.

Ein Ferialjob oder (Pflicht-)Praktikum ist für viele Schüler der erste Einblick in die Arbeitswelt. Eine kürzlich durchgeführte Studie des Österreichischen Instituts für Bildungsforschung im Auftrag der AK ergab, dass 89 Prozent aller Schüler sich Informationen über ihre Rechte in Bezug auf Praktika, Ferienjobs und Gelegenheitsarbeiten wünschen. Allerdings geben nur 11 Prozent an, dass sie bereits über alle erforderlichen Informationen verfügen.

Beratung in der FACTory und beim Donauinselfest

„Wir erhalten immer wieder enttäuschte Rückmeldungen von Jugendlichen, die unter dem Begriff ‘Praktikum’ gearbeitet haben und bestenfalls nur eine symbolische Vergütung erhalten haben“, erzählt Bianca Schrittwieser, Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht in der AK Wien. „Die Wiener AK steht allen Schülern und Studierenden mit Rat und Unterstützung zur Seite“, fährt sie fort. Dieses Engagement zeigt sich beispielsweise beim Donauinselfest am 23. Juni von 13 bis 18 Uhr am Stand auf der Arbeitsweltinsel. Darüber hinaus bietet die AK auch arbeitsrechtliche Beratung in der FAKTory an, dem neuen Zentrum für berufstätige Studierende, das sich direkt neben der Universität befindet. Hier gibt es zweimal pro Woche Beratungstermine, um alle Fragen rund um die Arbeit zu klären.

Die drei wichtigsten Tipps:

  1. Arbeitsvertrag schriftlich abschließen und vor Unterschrift prüfen lassen
    Genaue Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit, Entlohnung, eventuell Kost und Quartier in einem Arbeitsvertrag schriftlich vereinbaren sowie die Kollektivvertrags-Zugehörigkeit des Betriebes abklären. Den Arbeitsvertrag vor Unterschrift bei der AK prüfen lassen. Die meisten (Pflicht-)praktikanten befinden sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Es gelten dieselben Spielregeln, wie für alle anderen Arbeitnehmer, d.h.  Bezahlung nach Kollektivvertrag oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dasselbe gilt für Ferialjobs.
  2. Überstunden für Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht erlaubt
    Jugendliche haben täglich Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, wenn die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt. Arbeitszeiten unbedingt mitschreiben und gut dokumentieren (Wann habe ich angefangen? Wann habe ich aufgehört? Von wann bis wann habe ich Pause gemacht?).
  3. Kein Pflichtpraktikum gefunden
    Die Suche dokumentieren (z.B. Suche in Jobbörsen, abgeschickte Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche etc.) Wer jetzt noch keine Stelle hat, sollte möglichst rasch mit den zuständigen Lehrern sprechen. Wenn sie – vor allem mithilfe deiner Dokumentation – feststellen, dass wirklich intensiv gesucht wurde, kann die Verpflichtung im Einzelfall auch entfallen.

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Hans Steiner
Chefredakteur