Der 26. Oktober ist kein Tag wie jeder andere. Für viele ist er ein angenehmer Feiertag und einer, wo man “Heer schauen geht”. Doch die wahre Bedeutung hat mit der Neutralität zu tun …
Der Nationalfeiertag wird seit 1965 jedes Jahr am 26. Oktober begangen – dem Tag, an dem der Nationalrat 1955 das Gesetz zur österreichischen Neutralität beschloss. Dieser Gedenktag löste den vormaligen Tag der Fahne ab. Im Jahr 1967 wurde der Nationalfeiertag den übrigen Feiertagen des Landes gleichgestellt und ist seither arbeitsfrei.
Viele Veranstaltungen gratis
Für viele aus Wien und den Bundesländern ist der Tag der Anlass, auf den Heldenplatz zu fahren und “Bundesheer zu schauen”. Auch am Rathausplatz lädt das Sicherheitsfest der städtischen Einsatzgruppen zur bunten Schau. Zudem kann man viele Standorte bei freiem Eintritt besuchen: Heeresgeschichtliches Museum, Wien Museum, Bundesmuseen, Parlament, Hofburg und viele mehr.
Das Bundesgesetz zum Nationalfeiertag
Und hier der gesetzliche Wortlaut: “Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen …”